Gebrauchtwagen kaufen: die besten Tipps und Tricks für Käufer

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Händeschütteln für Kauf von Gebrauchtwagen vor Auto
© GettyImages / 1001nights

Sie möchten einen Gebrauchtwagen kaufen, haben aber Angst vor Betrug wegen verschwiegener Mängel? Ob fehlende Papiere oder manipulierter Tacho, mit der richtigen Vorgehensweise beim Gebrauchtwagenkauf können Sie den Tricks der Verkäufer einen Riegel vorschieben. Unsere Tipps helfen Ihnen, Ihren Kauf sicher abzuwickeln.

Gebrauchtwagen kaufen? Nie ohne Besichtigung

Auch wenn das Angebot noch so attraktiv erscheint (und gerade dann), sollten Sie weder telefonisch noch online den Kauf abschließen, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben. Wenn Sie den Kauf bereits am Telefon bestätigen, sich dann aber vor Ort bei der Abholung aufgrund des Zustands doch dagegen entscheiden, können Sie von dem geschlossenen Kaufvertrag nicht einfach zurücktreten.

Achten Sie beim Besichtigungstermin für den Gebrauchtwagen auf gute Lichtverhältnisse. Bei gutem Wetter und hellem Tageslicht erkennen Sie kleinere Schäden wie Dellen oder Kratzer im Lack leichter als bei schlechtem Licht. Am besten bringen Sie eine zweite Person zur Besichtigung mit, um den Gebrauchtwagen genau unter die Lupe zu nehmen.

Tipp: Kaufverträge können nicht nur mündlich oder schriftlich geschlossen werden, sondern auch per WhatsApp, per E-Mail oder über Kleinanzeigenportale. Seien Sie deshalb vorsichtig mit vorschnellen Zusagen.

Frage nach Unfallschäden

Unfallschäden sind, einmal repariert, äußerlich nicht mehr sichtbar. Es können dennoch Schäden vorhanden sein, etwa an der Karosserie oder an wichtigen Bauteilen. Auch wenn ein Unfallschaden repariert wird, liegt eine Wertminderung vor. Der Verkäufer muss diesen deshalb offenlegen, wenn Sie ihn danach fragen.

Noch weiter geht die Verpflichtung bei einem gewerblichen Gebrauchtwagenhändler. Dieser muss einen Unfallschaden von sich aus offenlegen, auch wenn Sie ihn nicht danach fragen. Tut er das nicht, können Sie den Kaufvertrag später anfechten oder der Verkäufer muss für den Mangel haften. Zum 1. Januar 2022 hat der Gesetzgeber private Autokäufer gestärkt – seitdem muss der Gebrauchtwagenhändler unübliche Gebrauchsspuren aufzeigen.

Tipp: Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, sollten Sie sich im Kaufvertrag immer schriftlich die Unfallfreiheit des Wagens zusichern lassen. Egal ob der Verkäufer privat oder gewerblich handelt.

Der Blick ins Serviceheft: Was Ihnen die Papiere eines Autos verraten

Ob Privatverkäufer oder Gebrauchtwagenhändler, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, sollten Sie immer das Serviceheft und die Zulassungspapiere genauer untersuchen. Dazu sollten Sie wissen:

  • Liegen weder das Serviceheft noch Werkstattrechnungen oder Berichte von der Hauptuntersuchung vor, liegt der Verdacht verdeckter Mängel nahe.
  • Wird ein Auto als „scheckheftgepflegt“ angeboten, müssen alle Wartungen laut Serviceheft oder Wartungsplan durchgeführt werden. Schauen Sie sich das Heft genauer an – manche Verkäufer nutzen den Begriff fälschlicherweise schon, wenn nur eine oder wenige Inspektionen in einer Werkstatt durchgeführt worden sind.
  • Auch die Anzahl der Vorbesitzer in der Zulassungsbescheinigung ist interessant. Wurde ein Auto auffällig oft häufig herumgereicht, liegt die Vermutung eines Problemautos nahe.
  • Verkauft der Besitzer das Auto bereits nach kurzer Zeit wieder, ist dies ebenfalls kein gutes Zeichen.
  • In den Papieren ist die Fahrgestellnummer des Autos angegeben. Diese sollten Sie mit der des Autos vergleichen.

Gebrauchtwagen kaufen, aber sicher: weitere wichtige Tipps

Damit Sie Ihren Gebrauchtwagenkauf sicher abwickeln können, sollten Sie außerdem diese Tipps beherzigen:

  • Führen Sie unbedingt vor dem Kauf eine Probefahrt durch. Sprechen Sie einen privaten Verkäufer vorab auf die Kfz-Versicherung an (z. B. problematisch bei Eintragung eines Einzelfahrers).
  • Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen. Drängt der Verkäufer auf einen schnellen Verkauf, ist mit dem Fahrzeug vielleicht etwas nicht in Ordnung.
  • Lassen Sie mündliche Aussagen zur Ausstattung des Fahrzeugs oder dessen Laufleistung immer auch vertraglich festhalten.
  • Wenn der Gebrauchtwagenpreis sehr niedrig ist, seien Sie skeptisch. Wäre mit dem Fahrzeug alles in Ordnung, müsste der Verkäufer den Preis nicht herabsetzen.

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