Abnehmbare Anhängerkupplung – abnehmen oder nicht?

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Anhängerkupplung wird entkoppelt
© GettyImages / gabrot71

Eine abnehmbare Anhängerkupplung ist vor allem bei Autofahrern beliebt, die nur von Zeit zu Zeit mit einem Anhänger oder einem Fahrradträger unterwegs sind. Viele fragen sich, ob es eine Pflicht gibt, die Anhängerkupplung abzunehmen, wenn diese nicht mehr gebraucht wird. Was das Gesetz sagt und ob es Einschränkungen gibt, wenn es zu einem Unfall kommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung abgenommen werden?

Eine abnehmbare Anhängerkupplung ist eine Anhängerkupplung, die vom Auto abgenommen und bei Bedarf wieder an dieses angebracht werden kann. Diese Art von Anhängerkupplung – kurz AHK – wird vor allem von Autofahrern verwendet, die nur ab und an eine Anhängerkupplung benötigen.

Wie der ADAC sagt, muss eine Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Fahrradträger oder Anhänger nicht abgenommen werden. Es existiert dazu keine Vorschrift. Autofahrer dürfen daher auch ohne Anhänger oder Fahrradträger das Fahrzeug mit Anhängerkupplung führen. Das Abnehmen der Anhängerkupplung ist nur dann Pflicht, wenn dadurch das Kennzeichen verdeckt wird. In diesem Fall kann unter Umständen ein Bußgeld drohen. Trotzdem empfiehlt der ADAC, die Anhängerkupplung nach Gebrauch abzunehmen – aus versicherungstechnischen Gründen.

Unfall mit abnehmbarer Anhängerkupplung – Strafe, oder nicht?

Der ADAC empfiehlt, die nicht verwendete Anhängerkupplung aus versicherungstechnischen Gründen abzunehmen. Der Grund dafür liegt in dem höheren Schadensmaß bei Unfällen zwischen Fahrzeugen mit einer Anhängerkupplung.

Autofahrer, die beispielsweise beim Einparken rückwärts an ein anderes Fahrzeug stoßen, verursachen mit einer Anhängerkupplung in der Regel größere Schäden als ohne Anhängerkupplung. Das gilt auch bei Auffahrunfällen. Hier kann es durch die abnehmbare Anhängerkupplung zu eingedrückten Kotflügeln oder verzogenen Rahmen kommen. Treffen dagegen nur die Stoßstangen zweier Fahrzeuge bei einer niedrigen Geschwindigkeit aufeinander, sind die Schäden wesentlich geringer, da die Kraft verteilt wird.

Kommt es zu einem Unfall zwischen Fahrzeugen mit einer abnehmbaren Anhängerkupplung, kann es sein, dass der Unfallverursacher mit der abnehmbaren Anhängerkupplung eine Teilschuld bekommt. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr kann der betroffene Autofahrer mit der demontierten Anhängerkupplung aufgrund der Erhöhung der Betriebsgefahr in Mithaftung genommen werden. Eine eindeutige Aussage dazu gibt es bisher nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, die Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch abzunehmen. Nach einem Unfall sollte der Zustand der Anhängerkupplung in einer Werkstatt auf Schäden überprüft werden. Das gilt vor allem bei Auffahrunfällen mit einer höheren Geschwindigkeit. Eine neue abnehmbare Anhängerkupplung finden Sie im Online-Shop von Motointegrator zu einem günstigen Preis.

Starre oder abnehmbare Anhängerkupplung – was ist besser?

Bei vielen Fahrzeugen können Autofahrer zwischen einer starren und einer abnehmbaren Anhängerkupplung wählen. Einige Fahrzeugmarken sind auch mit einer schwenkbaren Anhängerkupplung verfügbar.

Wer Geld sparen möchte, sollte auf eine starre Anhängerkupplung setzen, da diese am preiswertesten ist. Schwenkbare und abnehmbare Anhängerkupplungen sind zwar teurer, bringen dafür aber mehrere Vorteile mit. Sie sind beispielsweise unsichtbar. Eine abnehmbare Anhängerkupplung kann beispielsweise abgenommen und in einer Aufbewahrungstasche im Kofferraum aufbewahrt werden, wenn sie nicht gebraucht wird. Eine schwenkbare Anhängerkupplung hingegen lässt sich hinter die Stoßstange schwenken und dort verriegeln. Das sieht optisch nicht nur besser aus, sondern verringert auch eventuelle Unfallschäden.

Autofahrer, die nur selten eine Anhängerkupplung benötigen, sind mit einer abnehmbaren bzw. schwenkbaren Anhängerkupplung gut beraten. Im Online-Shop von Motointegrator finden Sie preisgünstige, abnehmbare und schwenkbare Anhängerkupplungen zu einem günstigen Preis. Stöbern Sie in unserem Online-Shop für Kfz-Ersatzteile und Zubehör und bestellen Sie noch heute Ihre neue Anhängerkupplung.

Abnehmbare Anhängerkupplung – Häufigste Fragen und Antworten

Ist es erlaubt, mit abnehmbarer Anhängerkupplung zu fahren?

Ja, es ist in der Regel erlaubt, mit einer abnehmbaren Anhängerkupplung zu fahren, solange sie ordnungsgemäß installiert und verwendet wird und den geltenden Verkehrsvorschriften entspricht.

Warum muss ich eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?

Sie müssen eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen, wenn sie nicht in Gebrauch ist, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Risiko von Beschädigungen oder Unfällen zu minimieren. Das Abnehmen der Kupplung kann auch die Aerodynamik und den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs verbessern.

Was kostet eine abnehmbare Anhängerkupplung mit Montage?

Die Kosten für eine abnehmbare Anhängerkupplung mit Montage können je nach Fahrzeugtyp, Marke der Kupplung und den Arbeitskosten der Werkstatt variieren. In vielen Fällen können die Gesamtkosten mehrere Hundert bis über Tausend Euro betragen. Es ist ratsam, Preise und Angebote von verschiedenen Werkstätten und Herstellern zu vergleichen, um die besten Konditionen zu finden.