Bootsbeschriftung: Vorgaben und Tipps für eine professionelle Gestaltung

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Ein Mann malt einen Name auf das Boot
© GettyImages / Nick Dolding

Bootsbeschriftung: Vorgaben zu Größe und Schrift einfach erklärt

Santa Maria, Adeline, Arielle – seit jeher tragen Boote oft weibliche Namen. Eines muss jedoch in jedem Fall stimmen, egal für welche Bezeichnung Sie sich entscheiden: die Bootsbeschriftung. Diese dürfen Sie nämlich nicht völlig frei gestalten, sondern müssen die Bootsbeschriftung Vorgaben und Bootsbeschriftung Größe Vorschriften einhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was der Gesetzgeber vorgibt und in welchem Rahmen Sie selbst entscheiden dürfen.

Vorgaben zur Bootsbeschriftung: Darauf sollten Sie achten

Die gesetzlichen Vorgaben zur Bootsbeschriftung ergeben sich aus der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“, auch bekannt als QM Vorschriften. Darin sind unter anderem die folgenden Bootsbeschriftung-Vorschriften festgehalten:

  • Hat Ihr Boot eine Motorleistung von über 2,21 kW, muss es eine Bootskennzeichnung tragen. Das entspricht einer Leistung von etwa 3 PS.
  • Die Bootsbeschriftung muss mindestens 10 Zentimeter hoch sein.
  • Sie müssen eine lateinische Schrift verwenden. Nicht erlaubt sind Schriften mit abweichenden Schriftzeichen (z. B. kyrillische Schrift).
  • Achten Sie auf einen hohen Kontrast. Ist der Untergrund dunkel, muss die Schrift hell sein (z. B. weiß auf schwarz). Umgekehrt wählen Sie eine dunkle Schrift zu einer hellen Oberfläche.
  • Die Bootsbeschriftung muss den Vorgaben zufolge entweder einmalig am Heck bzw. am Spiegelheck angebracht werden oder beide Seiten des Bugs zieren.

Welche Informationen sind Teil der Bootsbeschriftung?

Vorrangig gelten die Vorschriften zur Bootsbeschriftung für das bei vielen Bootstypen vorgegebene Kennzeichen. Dieses ist ähnlich einem Kfz-Kennzeichen aufgebaut und enthält das Ortskürzel des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts. Falls Sie Ihrem Boot zusätzlich einen Namen geben möchten, sollte die Namensangabe denselben Vorgaben entsprechen.

Aufbringen der Bootsbeschriftung: Gibt es Vorgaben?

Wie Sie die Beschriftung auf Ihrem Boot anbringen, liegt ganz bei Ihnen. Früher wurden die Buchstaben und Ziffern schlichtweg mit Pinsel und Lack in mühevoller Kleinarbeit aufgetragen. Heute gibt es komfortablere Möglichkeiten. Klebefolien aus Acryl versprechen süß- und salzwassergeeignete Bootsbeschriftungen, die sich ganz einfach aufbringen lassen. Sie müssen lediglich bei der Montage darauf achten, die Abstände zwischen den einzelnen Buchstaben korrekt einzuhalten, damit ein harmonisches Gesamtbild entsteht. Bei kompletten Schriftzügen ist das Ergebnis noch gleichmäßiger. Aufgrund der großen Fläche kann die Montage jedoch herausfordernder sein.

Für welche Boote gelten die Vorgaben zur Bootsbeschriftung?

Die Vorschriften unterscheiden sich je nachdem, ob Sie mit Ihrem Boot auf See- oder Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sind. In sehr vielen Fällen sind sie aber sogar identisch.

In der Binnenschifffahrt gilt die Kennzeichnungspflicht für Sportboote mit einer Leistung von mehr als 3 PS (und unter 15 PS) und für Segelboote, die mindestens 5,5 Meter lang sind. Wenn für Ihr Boot keine Kennzeichnungspflicht besteht, sollten Sie dennoch einen Namen wählen und diesen gut erkennbar aufbringen. Zudem sind im Innenbereich der Name und die Anschrift des Eigentümers anzugeben.

Welche Namen bei der Bootsbeschriftung erlaubt sind

Früher wurden vorrangig weibliche Namen für Boote vergeben. Heute ist die Vielfalt hier deutlich größer. Zur Auswahl stehen beispielsweise diese Varianten:

  • männliche, weibliche und neutrale Namen
  • Verbindung der Anfangsbuchstaben aller Familienmitglieder zu einem Kunstnamen
  • Fantasienamen (z.B. Himmelsboot, Island Hopper)
  • berühmte Bootsnamen (z. B. Mayflower, Oceanic)
  • lustige Bootsnamen (z. B. Odyssey, Paradox)

Tatsächlich sind Ihrer Fantasie bei der Wahl der Bootsbeschriftung kaum Grenzen gesetzt. Mit Schwierigkeiten müssen Sie lediglich rechnen, wenn Sie gegen geltendes Recht verstoßen, etwa wenn Sie einen beleidigenden Namen wählen oder Markenrechte verletzen. So dürfen Sie Ihr Boot vermutlich eher nicht als „Coca Cola“ oder „Amazon“ bezeichnen.

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