Die Problematik des Tieferlegens von Fahrzeugen – die Antriebswelle

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© anuphadit / Shutterstock

Eine unsachgemäße Tieferlegung kann unangenehme Konsequenzen wie Schäden an Getriebe oder Antriebswellen nach sich ziehen. Es gibt jedoch Lösungen, diese mögliche Schadensursache zu beheben.

© hadanello88 / Shutterstock
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Unsachgemäße Tieferlegung kann zu massiven Schäden an Getriebe und Antriebswellen führen

Das Tieferlegen von Fahrzeugen verleiht diesen einen sportlichen Charakter. Kein Wunder also, dass die Fahrzeugtieferlegung seit Jahrzehnten eine der beliebtesten Tuning-Maßnahmen rund ums Fahrzeug darstellt. Meist wird von Anbietern von Tieferlegungsfahrwerken und Tieferlegungsfedern suggeriert, dass sonst keine weiteren Maßnahmen notwendig wären. Allerdings gibt es Teile am Fahrzeug, denen die Tieferlegung nicht immer so gut bekommt. Die Antriebswellen können durch die Tieferlegung zu lang werden und drücken dann auf das Getriebe. Wie die Antriebswellen wieder angepasst werden können, ob dies überhaupt notwendig ist und was der TÜV dazu sagt, erfahren Sie hier.

Die Antriebsfeder ist flexibel konstruiert

Ein Blick von vorne auf die Achse (die Querachse des Fahrzeugs) zeigt schnell, dass die Antriebswellen nicht gerade vom Getriebe zu den Radnaben der Vorderräder geführt sind. Vielmehr sind beide Bauteile auf einer unterschiedlichen Höhe, sodass die Getriebewellen schräg verbaut sind. Gleichzeitig bestehen Antriebswellen aus mehreren Teilen: der eigentlichen Antriebswelle und Kreuzgelenken mit jeweils einem Flansch an den Enden. Die Kreuzgelenke sind in die hohle Antriebswelle in eine massive Verzahnung geschoben. Das eingeschobene Kreuzgelenk wird nicht fixiert. Vielmehr ist die Verzahnung sogar gefettet (meist mit graphithaltigem Fett), damit die eingeschobenen Kreuzgelenke beweglich bleiben. Denn beim ungleichmäßigen Einfedern der beiden Federbeine wird auch der Winkel der Antriebswelle zum Getriebe verändert.

Durch eine Tieferlegung können die Antriebswellen zu lang werden

In der Regel liegt der Getriebeflansch höher und die Radnabe tiefer. Dadurch wird die Antriebswelle beim entsprechenden Einfedern also „gerade“. Damit verkürzt sich die Strecke zwischen Getriebeflansch und Radnabe. Genau aus diesem Grund ist das Kreuzgelenk flexibel eingeschoben. Beim Einfedern kann sich das Kreuzgelenk noch ein wenig in die Antriebswelle schieben. Durchschnittlich haben beide Antriebswellen so ein Spiel von jeweils circa 30 mm. Insgesamt also von 60 mm.  Beim Tieferlegen eines Fahrzeugs kommt es nun darauf an, wie viel Spiel nach der Tieferlegung noch möglich ist beim Einfedern und wie weit das neue Fahrwerk einfedern wird. Leider können dazu keine pauschalen Antworten erbracht werden. Vielmehr muss diese Frage jeweils modellspezifisch geklärt werden.

Zu lange Antriebswellen können massive Schäden auslösen

Ist das Spiel nicht mehr ausreichend, sind die Antriebswellen nach dem Tieferlegen also jetzt zu lang, drücken diese mit deutlich höherer Kraft auf das Getriebe. Dabei kann es zu unterschiedlichen Folgeschäden kommen:

– das Getriebe wird undicht

– das Getriebe nimmt innen an den Wellen einen Schaden

– die Kreuzgelenke nutzen sich erheblich schneller ab

Zu erkennen sind diese Schäden meist an einem entsprechenden Rattern oder Schlagen, wie es auch bei herkömmlichen ausgeschlagenen Antriebswellen zu vernehmen sein kann.

Die Lösung: zweiteilige oder gekürzte Antriebswellen

Als Lösung gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen. Einerseits werden statt den serienmäßigen einteiligen Antriebswellen oft noch zweiteilige Wellen angeboten. Diese haben ein weiteres Kreuzgelenk, sodass die Welle zweigeteilt wird. Diese zweigeteilten Antriebswellen gibt es aber nicht für jedes Fahrzeug. Die Alternative besteht im Kürzen der Antriebswellen oder der Antriebswelle (es kann wieder abhängig vom Fahrzeugmodell sein, dass nur eine Antriebswelle auf einer Seite durch die Tieferlegung zu lang wird).

Dabei wird die Antriebswelle mit moderner Technik auf ihren Schlag geprüft, abgeschnitten und dann wieder mit einer Hülse verbunden. Anschließend wird dann wieder geprüft, ob eine Unwucht vorliegt und diese ausgewuchtet. Diese Arbeit sollte zwingend von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden.

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Einzelabnahme erforderlich

Nun wurde die Serienwelle verändert, stellt also eine signifikante Abweichung dar. Daher muss das Fahrzeug jetzt beim TÜV oder der Dekra vorgeführt und eine Einzelabnahme durchgeführt werden. Wird diese Einzelabnahme nicht durchgeführt, handelt es sich um Fahren ohne Betriebserlaubnis. Insbesondere im Falle eines Unfalls übernimmt die Versicherung dann keine Kosten! Da sich die benötigte Länge abhängig von der Tieferlegung und vom Fahrzeugmodell deutlich unterscheidet, sollte bereits vor der Tieferlegung ein Experte befragt werden, ab wann das Kürzen der Antriebswelle erforderlich bzw. bis zu welcher Tieferlegungstiefe dies eben nicht erforderlich ist.

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