Hauptuntersuchung fürs Auto: Fristen, Kosten & Ablauf im Überblick

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Hauptuntersuchung beim Auto
© GettyImages / urbazon

Die Hauptuntersuchung beim Auto wirft regelmäßig Fragen auf: Wann ist sie eigentlich das nächste Mal fällig? Darf ich die Frist überziehen? Und mit welchen Gebühren ist für die neue TÜV-Plakette zu rechnen? Lesen Sie in diesem Beitrag das Wichtigste rund um die Kosten, Fristen und den Ablauf der Hauptuntersuchung.

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Wie läuft die Hauptuntersuchung beim Auto ab?

Nach § 29 StVZO müssen Sie Ihr Auto in regelmäßigen Abständen überprüfen lassen. Für diese Hauptuntersuchung (HU) kommen staatlich anerkannte Prüforganisation in Frage, wie TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ. Außerdem bieten viele Werkstätten an, das Fahrzeug nach einer durchgeführten Inspektion direkt dem TÜV vorzuführen. Das spart Zeit.
Der Prüfer kontrolliert bei der Hauptuntersuchung zahlreiche Komponenten und Bereiche des Autos. Dazu gehören:

  • Test der Bremsanlage
  • Fahrwerk
  • Räder und Zustand der Bereifung (Profiltiefe)
  • Motor
  • Innenraum
  • Beleuchtung
  • Elektrik
  • Karosserie (z. B. Rost)
  • Kontrollen des Zubehörs (z. B. Verbandskasten)

Ein wichtiger Bestandteil der Hauptuntersuchung beim Auto ist außerdem die Abgasuntersuchung (AU). Dabei stellt der Prüfer fest, ob die Abgaswerte des Autos innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen.

Sind HU und TÜV dasselbe?

Früher hat nur der TÜV die Hauptuntersuchung beim Auto abgenommen. Deshalb spricht man bis heute vom TÜV-Termin, wenn man eigentlich die Hauptuntersuchung meint.

Hauptuntersuchung beim Auto: Frist & Überziehung

Wie oft Sie Ihr Auto zur Hauptuntersuchung bringen müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Neuwagen braucht zum ersten Mal nach 36 Monaten eine neue Plakette. Danach folgt die Hauptuntersuchung alle 24 Monate. Wann bei Ihrem Auto die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erkennen Sie an der Plakette. In der Mitte lesen Sie das Jahr, im äußeren Kreis den Monat der Fälligkeit ab.
Fragen Sie sich, wie lange Sie den Termin für die Hauptuntersuchung überziehen dürfen? Die Antwort ist einfach: überhaupt nicht. Es gibt keine gesetzliche Kulanzfrist. Allerdings müssen Sie erst ab einer Überschreitung von zwei Monaten ein Bußgeld von 15 Euro zahlen, wenn Sie bei einer Kontrolle mit abgelaufener Plakette erwischt werden. Ab vier Monaten Überziehung sind es schon 25 Euro. Und ab einer Überziehung von acht Monaten verhängt die Polizei neben einem Bußgeld von 60 Euro auch einen Punkt in Flensburg.
Bei einer Überziehung von mindestens zwei Monaten müssen Sie eine erweiterte Hauptuntersuchung durchführen lassen. Dadurch steigen die Kosten für die Hauptuntersuchung um 20 Prozent an.

Hauptuntersuchung Kosten: Mit diesen TÜV-Gebühren müssen Sie rechnen

Die reine Hauptuntersuchung beim Auto kostet rund 55 bis 65 Euro. Allerdings lassen Sie im Regelfall die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung zusammen durchführen. Die Kosten belaufen sich dann auf 115 bis 135 Euro. Falls Mängel auftreten, müssen Sie innerhalb eines Monats noch einmal zur Hauptuntersuchung. Diese Nachprüfung kostet zwischen 15 und 30 Euro. Falls Sie diese Frist überschreiten, liegen die Kosten für die zweite Hauptuntersuchung höher.
Übrigens müssen Sie nicht bei jedem Mangel ein zweites Mal beim TÜV vorfahren. Mit der Eintragung „GM“ (geringer Mangel) im Prüfbericht gilt die Hauptuntersuchung als bestanden. Nur wenn ein „EM“ (erheblicher Mangel) vorliegt, ist ein zweiter Besuch erforderlich.

Was brauche ich für die Hauptuntersuchung am Auto?

Damit der Prüfer die Hauptuntersuchung durchführen kann, müssen Sie Folgendes mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls das Auto nicht zugelassen ist
  • Nachweise über nachträgliche Veränderungen oder Einbauten
  • ausbaubare Bestandteile des Autos
  • bei Elektro- und Hybridfahrzeugen das Ladekabel

Steht bei Ihnen der nächste Termin für die Hauptuntersuchung am Auto an? Um die Kosten einer Nachprüfung zu sparen, überprüfen Sie am besten vorab Teile wie die Reifen, die Bremsen und den Verbandskasten.