LED-Beleuchtung am Auto: Dieses Tuning ist erlaubt

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LED-Autoscheinwerfer
© GettyImages / bizoo_n

Die günstige LED-Technik eröffnet Ihnen eine ganze Welt an neuen Möglichkeiten im Bereich der Beleuchtung Ihres Autos im Innenraum. Arm im Stromverbrauch, flexibel in den Lichtfarben und Leuchtenformen, eignen sich LED-Lichter perfekt für jedes Gestaltungsszenario. In diesem Beitrag erfahren Sie, wo die LED-Beleuchtung am Auto erlaubt ist und welche Möglichkeiten Sie haben.

LED-Beleuchtung im Innenraum des Autos: Was ist erlaubt?

Möchten Sie innen im Auto eine LED-Beleuchtung anbringen, haben Sie jede Menge Spielraum. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) trifft keine Regelungen zur zu verwendenden Farbe. Somit sind etwa farbige LED-Retrofits erlaubt und bringen Abwechslung ins Spiel. Möglich sind zum Beispiel:

  • eine LED-Beleuchtung für den Fußraum des Autos
  • zusätzliche LED-Lichter am Tacho
  • Ambientebeleuchtung zur Betonung der dynamischen Linien des Interieurs
  • Leuchtbänder oder -schläuche mit Farbwechseleffekt
  • zusätzliche LED-Beleuchtung am Cockpit oder am Armaturenbrett

Allerdings gibt es auch Stellen, an denen im Innenraum keine LED-Beleuchtung erlaubt ist. So dürfen Sie diese nicht an den Türen oder Eintrittsschwellen, an den Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie an weiteren von außen einsehbaren Stellen anbringen.

Starke Einschränkung bei der LED-Beleuchtung außen

Möchten Sie außen am Auto eine LED-Beleuchtung nachrüsten, wird es deutlich komplizierter. Hier trifft die StVZO nämlich sehr detaillierte Vorgaben:

  • Für die Scheinwerfer sowie die Rückfahrlichter sind lediglich weiße Strahler erlaubt.
  • Möchten Sie zusätzliche Scheinwerfer anbringen, ist dies nur paarweise und im identischen Abstand zur Fahrzeugmitte erlaubt.
  • Nebelscheinwerfer dürfen in Weiß oder Gelb gehalten sein.
  • Für Rück- und Bremsliter ist die Farbe Rot vorgegeben.
  • Blinker müssen gelb blinken.

Einer der häufigsten Streitpunkte bei Verkehrskontrollen ist die Unterbodenbeleuchtung. Sie ist bei Tuningfans sehr beliebt, aber nicht erlaubt. Entscheidend ist § 19 StVZO. Demnach sind Änderungen nicht erlaubt, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten. Da sie abweichende Farben oder zusätzliche Beleuchtungselemente am Auto nicht erwarten, können sie diese als störend oder irritierend empfinden oder geblendet werden. Dasselbe gilt für andere LED-Elemente am Exterieur, beispielsweise für Leuchtstreifen an Zierleisten oder für Leuchten im Wageninneren, die von außen wahrnehmbar sind.

Licht-Tuning selbst übernehmen oder bei der Werkstatt machen lassen?

Haben Sie sich ein cleveres Lichtkonzept für Ihr Fahrzeug ausgedacht? Wenn Sie ausreichende Elektrik-Kenntnisse besitzen, können Sie die LED-Beleuchtung am Auto auch selbst montieren.

Höher sind die Kosten natürlich, wenn Sie eine professionelle Tuning-Werkstatt mit dem Licht-Tuning Ihres Fahrzeugs beauftragen. Allerdings können Ihnen die Experten mit ihrer Beratung helfen, wenn Sie hinsichtlich der Rechtslage unsicher sind. Tuning-Fachleute beschäftigen sich regelmäßig mit dem Thema und kennen anstehende Gesetzesänderungen. Sie verraten Ihnen, inwieweit Ihr Lichtkonzept rechtlich haltbar ist oder vielleicht sogar zu Bußgeldern oder schlimmeren Folgen führen kann.

Hinweis: Nicht jedes als LED-Beleuchtung fürs Auto beworbene Produkt ist automatisch für diesen Einsatzzweck zugelassen. Besonders wenn es um Beleuchtungselemente für das Äußere eines Autos geht, sollten Sie Vorsicht walten lassen – viele Angebote sind tatsächlich nicht mit der StVZO vereinbar.

Nicht erlaubte LED-Beleuchtung am Auto: Welches Bußgeld droht?

Werden Sie mit einer LED-Beleuchtung am Auto erwischt, die nicht den Vorgaben der StVZO entspricht, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Im Regelfall beträgt dieses 20 Euro. Im schlimmsten Fall erlischt die Betriebserlaubnis für Ihr Auto und damit auch den Versicherungsschutz. Ist dies der Fall, erhöht sich das Bußgeld auf 50 Euro.

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