Nebelscheinwerfer richtig einsetzen

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Nebelscheinwerfer
© Montypeter / Shutterstock

Autofahren bei Nebel ist alles andere als spaßig. Wenn sich dichter Nebel über die Fahrbahn legt, schrumpft die Sichtweite schnell auf wenige Meter; man erkennt weder die Straße noch den Fahrbahnrand besonders gut. In solchen Fällen sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten wertvolle Helfer. Doch Vorsicht: Ihre Benutzung ist nicht immer erlaubt und kann sogar zu Bußgeldern führen.

Sicher durch den Herbst

Unfallrisiko bei Nebel

Egal ob auf Autobahn oder Landstraße, bei Nebel ist das Fahren mit besonders hohen Risiken verbunden. Vor allem eine getrübte Sicht auf den Vordermann kann schnell zum Unfall führen, da der Abstand zwischen den Fahrzeugen überschätzt werden und nicht rechtzeitig abgebremst werden kann. Gefährlich werden kann es auch, wenn die winzigen Wassertropfen das Fernlicht reflektieren und den Fahrer blenden. Nur mit der richtigen Autobeleuchtung lässt sich Nebel bezwingen.

Bessere Sicht mit Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten sind an jedem Pkw vorhanden und erleichtern das Fahren bei schlechten Sichtverhältnissen. Während die Nebelscheinwerfer die Sicht nach vorne und auf den Fahrbahnrand verbessern, sorgt das helle rote Licht der Nebelschlussleuchten hinten dafür, dass der nachfolgende Verkehr das Fahrzeug besser sehen kann. Beide Lampen dürfen allerdings nur bei erheblicher Sichtbehinderung zum Einsatz kommen. Haben Sie sie auch bei normalen Sichtverhältnissen eingeschaltet, können andere Verkehrsteilnehmer dadurch geblendet werden. Nebelscheinwerfer darf man folglich nur bei Nebel, Regen oder Schnee einsetzen, wenn die Sicht hierdurch stark eingeschränkt wird. Noch etwas strenger ist der Einsatz der Nebelschlussleuchten. Die StVO regelt ihn folgendermaßen: Fällt die Sichtweite unter 50 Meter, dürfen Sie zusätzlich zu Nebelscheinwerfern die Nebelschlussleuchte einschalten. Orientieren Sie sich hierzu an den Leitpfosten am Straßenrand, die in Deutschland in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Die StVO sieht außerdem vor, dass bei eingeschalteten Nebelschlussleuchten nicht schneller als 50 km/h gefahren wird.

Bei falscher Beleuchtung droht Bußgeld

Ein falscher Einsatz von Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte bringt nicht nur andere Autofahrer in Gefahr, sondern kann unter Umständen auch zu einem Bußgeld führen. Werden Sie von der Polizei bei der nicht ordnungsgemäßen Benutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten erwischt, kostet Sie das 20 bis 25 Euro. Besonders teuer wird es, wenn Sie trotz starkem Regen, Nebel oder Schneefall die Leuchten ausgeschaltet lassen und außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind – in diesem Fall winken ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Quelle:
http://www.t-online.de/

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