Scheinwerfer tönen: Sind andere Farben erlaubt?

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Getönte Scheinwerfer am Auto
© GettyImages / vrcraft

Getönte Scheinwerfer verleihen dem Auto eine sportliche und auffällige Optik. Leider ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Scheinwerfer zu tönen. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, legal Farbe aufzubringen. Lesen Sie mehr zu genauen gesetzlichen Vorgaben und in welchen Fällen Sie die Scheinwerfer tönen dürfen.

Die Gesetzeslage: Ist es erlaubt, die Scheinwerfer zu tönen?

In Deutschland ist das Tönen der Scheinwerfer – sowohl nach vorne als auch für die Rückfahrleuchten – außerhalb der erlaubten Farben nicht zulässig. Vorgegeben sind konkret folgende Farben:

  • Scheinwerfer vorne: Weiß
  • Scheinwerfer hinten: Rot
  • Blinker: Gelb

Gleiches gilt für Österreich. Hier ist es aber erlaubt, Splitterschutz-, Tönungs- oder Lochfolien am Fahrzeug anzubringen, sofern Sie typengenehmigte Folien verwenden. Konkret bedeutet dies, dass die Folien ein Prüfzeichen haben müssen.

Möchten Sie in der Schweiz die Scheinwerfer tönen, müssen wir Sie enttäuschen. Hier gilt ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot dazu. Eigene Maßnahmen, etwa das Anbringen von Folien, sind nicht erlaubt. Sie können sich aber bereits beim Kauf für abgedunkelte Scheinwerfer entscheiden. In diesem Fall sollten Sie auf das richtige Beiblatt und ein entsprechendes Prüfzeichen achten.

Scheinwerfer tönen – so geht’s in Deutschland legal

Beim Fahrzeugtuning gibt es Möglichkeiten, die Scheinwerfer legal zu tönen. Diese Optionen können Sie nutzen:

  • Nutzen Sie Devil Eyes, also Tagfahrlichter, die über einen Streifen von weißen LEDs verfügen. Teilweise umfassen sie auch integrierte Nebelscheinwerfer. Wichtig ist, dass das Licht immer weiß bleibt. Rote „Teufelsaugen“ sind zwar beliebt, werden aber bei einer Verkehrskontrolle teuer. Mit einer Änderungsabnahme können gelbe „Augen“ möglich sein. Verwenden Sie für diese Möglichkeit der Tönung unbedingt Scheinwerfer mit einer E-Nummer. Sie müssen also eine Bauartgenehmigung besitzen.
  • Angel-Eyes-Scheinwerfer bestehen aus einer Kombination aus Tagfahrleuchten und einem darum angesiedelten Ring. Daher stammt auch der Name des sogenannten „Heiligenscheins“. Hier gilt ebenfalls, dass der Scheinwerfer eine E-Nummer und eine Bauartgenehmigung haben sollte. Beachten Sie, dass Sie die Nebelscheinwerfer nicht einschalten dürfen, wenn es nicht nebelig ist – sie sind zu hell und es besteht die Gefahr einer Blendung des Gegenverkehrs.

Scheinwerfer mit einer Folie tönen – so geht’s

Die allgemeine Empfehlung, Scheinwerfer mit Farbfolien zu tönen, führt in die Irre. Das ist grundsätzlich nicht erlaubt, wenn Sie von den gesetzlich vorgegebenen Farben abweichen. Veränderungen an den Scheinwerfern sind nur dann erlaubt, wenn die vorgesehene Lichtdurchlässigkeit gewährleistet bleibt. Wenn Sie also beispielsweise auf eine hellgelbe Folie für Ihre Scheinwerfer setzen, kann dies erlaubt sein, da die Helligkeit bzw. Lichtdurchlässigkeit bei diesem Ton gleich bleibt.

Tipp: Wenn Sie die Scheinwerfer unerlaubt tönen, kann ein Bußgeld von bis zu 50 Euro verhängt werden. Im schlimmsten Fall gefährden Sie die Betriebserlaubnis Ihres Autos – und in der Folge auch den Versicherungsschutz.

Tönungsspray für Scheinwerfer – ist das erlaubt?

Alternativ können Sie zum Tönen der Scheinwerfer Sprays verwenden. Sie müssen allerdings dieselben gesetzlichen Vorgaben wie beim Folieren beachten. Doch gibt es einige Vorteile:

  • Tönungssprays, die auch als Reflektorlacke bezeichnet werden, sind überall erhältlich.
  • Sie können sofort verwendet werden. Sie müssen also keine Vorbereitungen treffen.
  • Die Sprays zum Tönen der Scheinwerfer sind kostengünstig.

Doch es gibt auch Nachteile, wie etwa Korrekturen beim Auftragen oder das nachträgliche Entfernen des Sprays. Denn oft müssen Sie dann mit einem Schaber arbeiten, was zu Kratzern auf den Scheinwerfern führen kann. Schlimmstenfalls erblinden sie und müssen ausgetauscht werden.

Bei Sprays oder Lacken gibt es im Vorfeld keine Genehmigung durch den TÜV. Sie müssen Ihre getönten Scheinwerfer direkt beim TÜV prüfen lassen. Unterlassen Sie dies, können erhebliche Kosten und Strafen bei einem Unfall oder einer Kontrolle folgen. Falls der Prüfer eine zu starke Tönung feststellt, müssen Sie die Arbeiten schlimmstenfalls rückgängig machen.

Die Scheinwerfer zu tönen, ist eine beliebte Form des Tunings. Sie verleihen Ihrem Fahrzeug damit einen individuellen Look und machen es zu etwas Besonderem. Hochwertiges Zubehör und Scheinwerfer für Ihr Auto finden Sie online bei Motointegrator.