Richtige Auswahl: Welcher Kindersitz für welches Alter?

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Vater auf Reisen mit seinem Sohn auf einem Kindersitz.
© GettyImages / Petko Ninov

Der Kindersitz begleitet Ihr Kind durch einen Großteil seiner Kindheit, sobald es der Babyschale entwachsen ist. Damit er wirklich sicher ist, muss er aber optimal auf das Alter, die Körpergröße und das Gewicht Ihres Kindes angepasst sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, welcher Kindersitz für welches Alter geeignet ist und wann Sie auf die nächste Größe wechseln sollten.

Kindersitz-Regelung: Rechtsgrundlagen für die Kindersitzpflicht

Bereits seit rund 30 Jahren gibt es in der Straßenverkehrs-Ordnung die Pflicht, sogenannte Rückhaltevorrichtungen zu verwenden. Demzufolge müssen Sie für Ihr Kind einen Kindersitz nutzen, der auf das jeweilige Körpergewicht abgestimmt ist, solange es nicht entweder das 12. Lebensjahr vollendet hat oder 1,50 Meter groß ist. Maßgeblich für die Zulässigkeit von Kindersitzen sind die EU-Richtlinien ECE R44/03, ECE R44/04 und ECE R 129.

Die Kindersitz-Klassen: Welcher Kindersitz für welches Alter?

Fragen Sie sich, welcher Kindersitz für welches Alter geeignet ist, gibt Ihnen die folgende Tabelle einen Überblick:

Tabelle

Zusätzlich gibt es nach der EU-Richtlinie ECE-R 129 den sogenannten i-Size-Sitz, den Sie bei einer Körpergröße des Kindes bis 105 Zentimeter nutzen können. Darin fährt Ihr Kind rückwärts- oder vorwärtsgerichtet.

Ab wann Sie einen Kindersitz anstelle der Babyschale verwenden können, richtet sich zunächst vorrangig nach dem Gewicht. Kindersitze der Klasse I können Sie nutzen, sobald Ihr Kind ein Gewicht von 9 Kilogramm erreicht hat. Es gilt jedoch: Ist Ihr Kind noch nicht zu groß für die Babyschale, fährt es darin auch mit mehr als 9 Kilogramm Körpergewicht immer noch am sichersten.

Die Kindersitz-Gruppen im Handel: Welcher Kindersitz für welches Alter?

Glücklicherweise müssen Sie als Eltern eines Kindes nicht alle paar Kilogramm Körpergewicht einen neuen Sitz für Ihr Kind kaufen. Viele Hersteller bieten Kindersitze an, die durch clevere Umbau- oder Erweiterungsmöglichkeiten mehrere Klassen abdecken. So können Sie aus diesen Kindersitz-Gruppen wählen:

  • Gruppe 0/0+: Die Babyschale können Sie bis zu einem Körpergewicht von 13 Kilogramm und einem Alter von 15 Monaten nutzen.
  • Gruppe 0/1: Diese Kindersitz-Gruppe kombiniert eine Babyschale und den ersten Kindersitz. So kann er bis zu einem Gewicht von 18 Kilogramm und einem Alter bis zu drei Jahren verwendet werden.
  • Gruppe 1: Der Folgesitz folgt auf die Babyschale und wird bei einem Gewicht zwischen 9 und 18 Kilogramm oder zwischen einem Alter von neun Monaten und drei Jahren genutzt.
  • Gruppe 2/3: Dieser Sitz folgt auf den Reboarder oder Folgesitz und kann von 15 bis 36 Kilogramm eingesetzt werden. Er begleitet Ihr Kind also bis zum Ende der Kindersitzpflicht.
  • Gruppe 1/2/3: Diesen Folgesitz nutzen Sie direkt nach der Babyschale. Er deckt die gesamte Zeit bis zum Ende der Kindersitzpflicht mit zwölf Jahren ab.

Als Fahrer eines Autos sind Sie dafür verantwortlich, mitfahrende Kinder richtig zu sichern. Stellt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle eine nicht vorschriftsgemäße Sicherung fest, kommt ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro auf Sie zu. Bei einer Fahrt ohne jegliche Sicherung beträgt das Bußgeld bis zu 70 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.

Ab wann braucht mein Kind keinen Kindersitz mehr?

Für den Zeitpunkt, ab dem Ihr Kind ohne Kindersitz mitfahren darf, trifft die Straßenverkehrs-Ordnung genaue Richtwerte. Ab Erfüllen einer dieser Voraussetzungen reicht die normale Gurtsicherung des Autos:

  • ab dem zwölften Geburtstag
  • ab dem Erreichen einer Körpergröße von 150 Zentimetern

Ist Ihr Kind im Alter von zwölf Jahren noch kleiner als 150 Zentimeter, können Sie weiterhin freiwillig einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung nutzen. Der Bauchgurt führt unterhalb dieser Körpergröße an einer günstigen Position vorbei. Im schlimmsten Fall kann das bei einem Unfall zu schweren Bauchverletzungen führen.

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