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Kennzeichenbeleuchtung für LKW

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Platzierungskriterien
Kennzeichenleuchte WAS 247 W55
Hersteller:   WAŚ
Herstellernummer:   247 W55
9,80 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Kennzeichenleuchte WAS 145 W27
Hersteller:   WAŚ
Herstellernummer:   145 W27
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Kennzeichenbeleuchtung WAS 245 W53
Hersteller:   WAŚ
Herstellernummer:   245 W53
9,94 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Kennzeichenleuchte ASPÖCK A26-3010-004
Hersteller:   ASPOCK
Herstellernummer:   A26-3010-004
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Kennzeichenleuchte WAS 343 W52Z
Hersteller:   WAŚ
Herstellernummer:   343 W52Z
3,50 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Kennzeichenleuchte COVIND 060/521 Links
Hersteller:   COVIND
Herstellernummer:   60/521
12,96 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Kennzeichenleuchte COVIND 060/520
Hersteller:   COVIND
Herstellernummer:   60/520
12,96 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Kennzeichenleuchte VIGNAL VAL199040
Hersteller:   VIGNAL
Herstellernummer:   VAL199040
26,09 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Kennzeichenleuchte TRUCKLIGHT SM-UN199
Hersteller:   TRUCKLIGHT
Herstellernummer:   SM-UN199
13,78 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Leuchtplatte VIGNAL VAL199000
Hersteller:   VIGNAL
Herstellernummer:   VAL199000
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Leuchtplatte VIGNAL VAL199020
Hersteller:   VIGNAL
Herstellernummer:   VAL199020
26,04 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Leuchtplatte VIGNAL VAL199030
Hersteller:   VIGNAL
Herstellernummer:   VAL199030
28,49 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Kennzeichenleuchte TRUCKLIGHT SM-UN198
Hersteller:   TRUCKLIGHT
Herstellernummer:   SM-UN198
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Kennzeichnungleuchte WAS 344 W53Z
Hersteller:   WAŚ
Herstellernummer:   344 W53Z
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Kennzeichnungleuchte TRUCKLIGHT SM-UN181
Hersteller:   TRUCKLIGHT
Herstellernummer:   SM-UN181
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Kennzeichenpflicht für alle?

Die Kennzeichenbeleuchtung sorgt dafür, dass ein Fahrzeughalter auch bei Dunkelheit über das Kennzeichen identifiziert werden kann. Sie wird gleichzeitig mit dem Rücklicht geschaltet. Darüber hinaus muss das Kennzeichen in der Dunkelheit aus einer Entfernung von 20 m lesbar sein.

Auch Anhänger müssen mit einem eigenen Kennzeichen und einer Kennzeichenbeleuchtung sein. Das gilt auch für die Kennzeichenbeleuchtung am Lkw. Auch hier muss jeder Anhänger über ein eigenes Kennzeichen und Kennzeichenbeleuchtung verfügen. Dieses Gesetz gilt nur für das Kennzeichen am Heck. Davon ausgenommen sind die Versicherungskennzeichen an Mofas. Für diese Art Kennzeichen ist keine Beleuchtung notwendig.

Die Vorschriften aus § 49a StVZO gelten für die Lkw-Anhänger-Beleuchtung, bestehend aus Rückleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Blinker etc. Dieser Paragraph schreibt vor, dass rote Rückstrahler, Bremslichter, Rückleuchten, gelbe Fahrtrichtungsanzeiger, Umrissleuchten ab einer Breite von 2,10 m und seitliche gelbe Positionslichter vorhanden sein müssen. Möglich sind auch weiß leuchtende Rückfahrscheinwerfer. Diese sind aber nicht vorgeschrieben.

Kennzeichenbeleuchtung kurz erläutert

Betrieben wird die Kennzeichenbeleuchtung mit einer Glühlampe, einer LED-Lampe oder einem Halogen-Leuchtmittel. Da LED-Leuchten bei weitem nicht so verschleißanfällig wie eine Glühlampe oder eine Halogenlampe sind, werden sie zunehmend als Kennzeichenbeleuchtung eingesetzt. Darüber hinaus bieten LED-Leuchten eine hohe Leuchtkraft, eine lange Lebensdauer und einen geringen Stromverbrauch. Meistens hält eine LED-Lampe über die gesamte Betriebsdauer eines Fahrzeugs, sodass diese Leuchtmittel fast nie ausgetauscht werden müssen. In der Schaltung der Kennzeichenbeleuchtung unterscheidet sich die LED-Kennzeichenbeleuchtung in nichts zur herkömmlichen Beleuchtung. Auch sie wird gleichzeitig mit den Rückleuchten geschaltet.

Lkw-Beleuchtung – das müssen Sie beachten

Auch die Lkw-Beleuchtung ist in Österreich gesetzlich geregelt. Neben den Vorschriften der StVZO gelten hier auch die Vorgaben aus der Norm ECE R48 für lichttechnische Einrichtungen. Sie besagt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die zulässigen und vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Dazu gehören u. a. rückstrahlende Leuchtmittel und Leuchtstoffe. Darüber hinaus legt sie die vorschriftsmäßige und feste Anbringung der lichttechnischen Einrichtungen fest und deren ständige Einsatzbereitschaft. Auch der Ort und die Art der Befestigung der einzelnen Komponenten der vorgeschriebenen Beleuchtung sind hier verankert. Wirken die lichttechnischen Einrichtungen nach vorn, müssen sie immer mit der Kennzeichenbeleuchtung und den Schlussleuchten eingeschaltet sein.

LEDs dürfen an Lkw-Rückleuchten nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Zusätzlich zu den Seitenmarkierungsleuchten am Lkw benötigen Lkw-Fahrer ab einer bestimmten Breite (bei 1,80 m Kann-Bestimmung, ab 2,10 m ein Muss) Umrissleuchten als Zusatzbeleuchtung vorn und hinten. Hier ist die Farbe der Leuchten vorgeschrieben. Nach vorn müssen sie weiß und nach hinten rot leuchten. Sie sollen die Umrisse des Fahrzeugs besser zeigen und eine höhere Sicherheit garantieren.

Das sind die einzigen Unterschiede beim Lkw. Ansonsten gelten die gesetzlichen Beleuchtungsvorschriften für Kraftfahrzeuge:

  • zwei Scheinwerfer vorn mit Fern- und Abblendlicht (max. sechs bei einem Lkw über 12 t)
  • Standlicht, das mit Fernlicht oder Abblendlicht wirkt
  • mindestens ein weißleuchtender Rückfahrscheinwerfer – zulässig sind zwei
  • vorn Nebelscheinwerfer
  • mindestens eine rotleuchtende Nebelschlussleuchte – zulässig sind zwei
  • mindestens zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten und vorn (Beim Lkw sind zwei zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den Seiten zulässig.)
  • Tagfahrlicht
  • mindestens zwei rotleuchtende Schlussleuchten
  • weißleuchtende Kennzeichenbeleuchtung
  • mindestens zwei rotleuchtende Bremsleuchten
  • zwei rotleuchtende Rückstrahler am Lkw
  • gelbe Seitenmarkierungsleuchten ab 6 m Länge

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Eine defekte Kennzeichenbeleuchtung kann ohne Probleme selbst ausgetauscht werden. Allerdings sollte damit nicht zu lange gewartet werden. Ist die Kennzeichenbeleuchtung beim Lkw defekt und der Lkw-Fahrer wird mit dem Gespann angehalten, kommt ein Ordnungsgeld auf ihn zu. Die Weiterfahrt ist erlaubt. Ähnlich sieht es bei defekten Blinkern und Scheinwerfern aus. Allerdings gibt es hier höhere Bußgelder. Kritischer wird es beim Abblendlicht. Werden durch den Defekt andere Verkehrsteilnehmer geblendet und es kommt zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld erheblich.

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