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Rückfahrscheinwerfer für LKW

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Rückfahrscheinwerfer sind ein unverzichtbares und strikt vorgeschriebenes Bauteil von Fahrzeugen. Mittlerweile dienen die Heckleuchten auch zur Aufwertung des Designs.

Ein defekter Rückfahrscheinwerfer muss umgehend durch Austausch oder Reparatur behoben werden. Bei Motointegrator können Sie Rückfahrscheinwerfer von HELLA, MAGNETI MARELLI, TYC oder VALEO für viele Automarken und Modelle ganz einfach online kaufen.

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Welchem Zweck dienen Rückfahrscheinwerfer?

Rückfahrscheinwerfer sind nicht nur beim Rückwärtseinparken wichtig. Der Hauptzweck der Scheinwerfer besteht darin, anderen Verkehrsteilnehmern die Rückwärtsbewegung des Fahrzeugs anzuzeigen.

Dies legt auch § 52a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Demnach ist ein „Rückfahrscheinwerfer (...) eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben demFahrzeugausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärtsfährt oder zu fahren beginnt“.

Der Gesetzgeber hat noch weitere Details festgelegt. So müssen Kraftfahrzeuge 1-2 Rückfahrscheinwerfer für weißes Licht vorweisen können. Die anderen Scheinwerfer im Heckbereich des Fahrzeugs (Blinker, Bremslicht etc.) müssen rotes Licht abgeben. Dies gilt auch für Anhänger.

Die StVZO legt auch fest, wie weit die Leuchtfläche vom Boden entfernt sein darf. Konkret sind dies mindestens 25 und höchstens 120 cm gemessen ab der Fahrbahn.

Rückfahrscheinwerfer leuchten ausschließlich bei eingelegtem Rückwärtsgang auf und dürfen die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug maximal 10 m weit beleuchten. Motorräder, Land- und Zugmaschinen, Gabelstapler und Rollstühle sind von der Rückfahrscheinwerferpflicht ausgenommen.

Verfügt ein ansonsten dazu verpflichtetes Fahrzeug nicht über Rückfahrscheinwerfer, müssen diese in der Regel nachgerüstet werden. Dies gilt zum Beispiel für Pkw mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Januar 1987.

LED Rückfahrscheinwerfer und andere Varianten

Die meisten Rückfahrscheinwerfer sind heute in die Rückleuchteneinheit integriert. Diese enthält auch den Blinker und das Rücklicht sowie Bremsleuchten und die Nebelschlussleuchte. Im Hinblick auf das Design haben sich die Hersteller in den letzten Jahrzehnten viel einfallen lassen. Moderne Rückfahrscheinwerfer sind optisch häufig in das Heckdesign des Fahrzeugs eingebettet.

Immer häufiger werden auch LED Rückfahrscheinwerfer verbaut oder nachgerüstet. Die Nachrüstung ist möglich, wenn die Rückfahrscheinwerfer die ECE-R-23 Kriterien erfüllen und bei der technischen Abnahme eingetragen werden.

LED Rückfahrscheinwerfer gelten als sehr exakt und nach oben eng begrenzt. Insbesondere eignen sich diese Scheinwerfertypen in Kombination mit Rückfahrkameras. Die Rückfahrscheinwerfer der Serienausstattung leuchten deren Winkel häufig nicht ausreichend aus. Die LED-Technik gilt auch im Hinblick auf erhöhte Anforderungen bei schlechter Witterung als überlegen.

Rückfahrscheinwerfer defekt: Was droht?

Ein defekter Rückfahrscheinwerfer ist sicherheitsrelevant. Funktionieren die Scheinwerfer nicht, werden Sie die nächste Hauptuntersuchung nicht bestehen. Sie müssen deshalb mit einem defekten Rückfahrscheinwerfer eine Werkstatt aufsuchen bzw. das defekte Bauteil selbst austauschen.

Wenn Sie mit einem defekten Rückfahrscheinwerfer auf der Straße unterwegs sind, droht Ihnen ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro. Kommt es dabei zu einer Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro. Führt der Defekt gar zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 35 Euro.

Mögliche Ursachen für einen defekten Rückfahrscheinwerfer

Funktioniert der Rückfahrscheinwerfer nicht, kann dies auf verschiedene Ursachen zurückgehen. Zum einen können die Leuchtmittel defekt sein. Dann ist in der Regel nur ein Austausch möglich. Auch Schäden am Kabelbaum sind denkbar. Nicht zuletzt kann die Sicherung oder die Stromversorgung der Scheinwerfer beeinträchtigt sein.

Häufig lohnt sich ein Blick auf den Rückfahrscheinwerfer-Schalter. Dieser sorgt beim Einlegen des Rückwärtsgangs für das Aufleuchten. Wo sitzt der Schalter für Rückfahrscheinwerfer? Der Schalter befindet sich zumeist im Getriebe des Fahrzeugs und besteht aus einem Druckschalter und elektrischen Anschlüssen.

Der Schalter ist grundsätzlich ein Verschleißteil (das in der Regel allerdings die Lebensdauer des Fahrzeugs übersteht). Finden sich an Leuchtmitteln und Sicherung keine Schäden, ist der Schalter häufig die Ursache für den Defekt. Ob ein Schaden an den Leuchtmitteln vorliegt, können Sie mit einem einfachen Test herausfinden: Setzen Sie eine Ersatzbirne ein und prüfen Sie die Funktion.

Ein Austausch des Schalters oder der Leuchtmittel ist in der Werkstatt oder auch in eigener Regie möglich. Mitunter lässt sich das Problem auch ohne Austausch beheben. Dies gilt, wenn ein Wackelkontakt vorliegt. Dann kann allerdings häufig der Austausch einzelner Kabel oder Stecker notwendig sein.

Die Arbeitskosten bei Reparaturen am Rückfahrscheinwerfer halten sich in Grenzen. Allerdings können höhere Materialkosten auftreten – insbesondere, wenn die gesamte Rückleuchteneinheit erneuert werden muss.

Rückfahrscheinwerfer bei Motointegrator online bestellen

Bei Motointegrator können Sie Rückfahrscheinwerfer mit wenigen Klicks online bestellen. Wählen Sie Fahrzeugmarke, Modell und Typ oder nutzen Sie die Fahrzeugauswahl nach Schlüsselnummer. In unserem Online-Shop finden Sie zahlreiche Produkte verschiedener Hersteller in hoher Qualität. Egal, ob Sie LED Rückfahrscheinwerfer mit E-Prüfzeichen oder ein anderes Produkt benötigen: Bei Motointegrator werden Sie rasch fündig.

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Außerdem bieten wir Ihnen als Trusted Shops zertifizierter Händler ein sicheres Shopping-Erlebnis mit einem kostenlosen Rückversand, sollte doch einmal ein Bauteil nicht passen. Ihre Bestellung ist zudem sehr zügig, innerhalb von 1-3 Werktagen bei Ihnen.

Wie viel Watt sind möglich?

Eine spezielle Leistungsangabe für die Rückfahrscheinwerfer in Watt gibt es zur Zeit (noch) nicht. Allerdings sollte die Leistung der eingesetzten Leuchtmittel (egal, ob nun Glühlampen oder auch LED-Leuchtmittel) so gewählt werden, dass die Ausleuchtung des Bereichs hinter dem Fahrzeug nicht über mehr als zehn Meter beträgt. Dadurch ist es auch möglich, die Scheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln nachzurüsten. Die Leuchtstärke dieser Leuchtmittel sollte allerdings mit der herkömmlicher Glühlampen in etwa übereinstimmen, um die Funktion der Scheinwerfer nicht zum Beispiel durch zu schwache LEDs zu beeinträchtigen. Der auszuleuchtende Bereich wird allerdings nicht nur durch die Leistung der Leuchtmittel in den Rückfahrscheinwerfern vorgegeben, sondern mehr durch die Montage bzw. deren Ausrichtung. Die Leuchtweite kann in weiten Grenzen durch die Montage der Rückfahrscheinwerfer eingestellt werden. Je nach Bauartgenehmigung des Fahrzeuges kann auch eine andere Art der Ausrichtung vorgeschrieben sein.

Was ist bei Rückfahrscheinwerfern besonders zu beachten?

Rückfahrscheinwerfer sind seit einiger Zeit für alle Arten von Kraftfahrzeugklassen vorgeschrieben. Sie sollten so eingesetzt werden, dass die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug ausreichend ausgeleuchtet werden kann und zugleich anderen Verkehrsteilnehmern eine Rückwärtsfahrt angezeigt wird. Die Anbauhöhe der Rückfahrleuchten sollte zwischen 25 Zentimetern (Unterkante Leuchte) und 120 Zentimetern (Oberkante Leuchte) über der Fahrbahn liegen. Die Leuchten müssen dabei so gestaltet sein, dass sie nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und eingeschalteter Zündung leuchten können. Eine andere Beschaltung, beispielsweise durch einen separaten Schalter, ist bei Rückfahrleuchten nicht zulässig. Was allerdings eingebaut werden kann, ist eine zusätzliche Einschalt- bzw. Funktionskontrolle, beispielsweise eine Kontrollleuchte im Armaturenbrett.

Wie viele Leuchten/Rückfahrscheinwerfer sind erlaubt? Sind zusätzliche meldepflichtig?

Mindestens ein Scheinwerfer ist vorgeschrieben. Dies gilt im Prinzip für alle Arten von Fahrzeugen. Ausgenommen sind nur Motorräder bzw. Krafträder und einige langsame Fahrzeuge, beispielsweise solche, die keinen Rückwärtsgang haben. Bei Anhängern hingegen sind keine Rückfahrleuchten- oder Scheinwerfer vorgeschrieben. Allerdings können ein bis zwei Exemplare an ihnen angebracht werden, sofern das Zugfahrzeug eine entsprechende Anschlussmöglichkeit (beispielsweise eine 13-polige Anschlussdose) bietet und die Leuchten so geschaltet werden, dass sie nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten. Mehr als zwei Rückfahrscheinwerfer sind laut Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und sollten daher auch nicht verbaut werden.

Rückfahrscheinwerfer nachrüsten - was ist zu beachten?

Bestimmte Fahrzeuge wie Zweiräder, einachsige Zugmaschinen, Stapler oder andere Arbeitsgeräte sind von der Vorschrift ausgenommen, mit Rückfahrleuchten ausgestattet sein zu müssen. Es kann aber vorkommen, dass ein nachträglicher Anbau erwünscht wird. Ein Beispiel sind Arbeitsgeräte, bei denen diese Leuchten sehr nützlich sein können. Hier können die Scheinwerfer nachgerüstet werden. Allerdings sind dann die gängigen Vorschriften zu beachten, nach denen die Scheinwerfer zum Beispiel nicht manuell geschaltet werden dürfen, sofern sie als Rückfahrscheinwerfer genutzt werden sollen.

Lassen sich akustische Signalgeber nachrüsten?

Vor allem bei vielen Lastkraftwagen findet man neben dem Rückfahrlicht noch weitere Einrichtungen, die vor allem andere Verkehrsteilnehmer warnen sollen, wenn das Fahrzeug rückwärtsfährt. Es sind akustische Warnsignale, die sich bei allen Fahrzeugen mit Rückwärtsgang nachrüsten lassen, zum Beispiel in Form von speziellen Glühlampen, in denen diese akustischen Signalgeber bereits eingebaut sind.. Dies macht vor allem dort Sinn, wo der tote Winkel bei großen Fahrzeugen wesentlich größer ist und die Fahrer den Bereich direkt hinter dem Fahrzeug so gut wie gar nicht einsehen können.