Beleuchtung für MOTORRÄDER

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Blinker OXFORD OX823
Hersteller:   OXFORD
Herstellernummer:   OX823
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Blinkgeber INPARTS IP000048
Hersteller:   INPARTS
Herstellernummer:   IP000048
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Heckleuchte INPARTS IP000622
Hersteller:   INPARTS
Herstellernummer:   IP000622
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Blinker OXFORD OX821
Hersteller:   OXFORD
Herstellernummer:   OX821
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Heckleuchte RIZOMA FR115B
Hersteller:   RIZOMA
Herstellernummer:   FR115B
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Blinkgeber INPARTS IP000047
Hersteller:   INPARTS
Herstellernummer:   IP000047
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Glühlampe Sekundär PHILIPS C10W Premium 12V, 10W, 10 Stück
Hersteller:   PHILIPS
Herstellernummer:   12866CP
Linie:  Premium
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Glühlampe Xenon PHILIPS D1S Vision 35W, 1 Stück
Hersteller:   PHILIPS
Herstellernummer:   85415VIC1
Linie:  Vision
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Glühlampe Sekundär BOSCH R2 Pure Light 12V, 45/40W, 1 Stück
Hersteller:   BOSCH
Herstellernummer:   1 987 302 021
Linie:  Pure Light
1,89 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Glühlampe Sekundär PHILIPS S2 Standard 12V, 35W, 1 Stück
Hersteller:   PHILIPS
Herstellernummer:   77385230
Linie:  Standard
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Glühlampe Xenon PHILIPS D4S Vision 42V, 35W, 1 Stück
Hersteller:   PHILIPS
Herstellernummer:   42402VIC1
Linie:  Vision
57,46 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Glühlampe Xenon PHILIPS D4R Vision 42V, 35W, 1 Stück
Hersteller:   PHILIPS
Herstellernummer:   42406VIC1
Linie:  Vision
57,34 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Glühlampe Sekundär BOSCH H10W Pure Light 12V, 10W, 1 Stück
Hersteller:   BOSCH
Herstellernummer:   1 987 302 233
Linie:  Pure Light
2,31 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Halogen OSRAM HB3A Standard 12V, 60W, 1 Stück
Hersteller:   OSRAM
Herstellernummer:   9005XS
Linie:  Standard
5,25 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Halogen OSRAM R2 Standard 12V, 45/40W, 1 Stück
Hersteller:   OSRAM
Herstellernummer:   64183
Linie:  Standard
2,59 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Motorrad Beleuchtung - Vorschriften und wichtige Leuchtmittel

In puncto Motorrad-Beleuchtung gelten auf europäischer sowie nationaler Ebene diverse Richtlinien. Laut EU-Recht muss die Beleuchtung eines Motorrads unter anderem vorne weiß sowie hinten rot sein. Seitliche Markierungen müssen gelb sein. So haben Sie die Straße immer gut im Blick und werden von anderen Verkehrsteilnehmern als Zweirad erkannt - egal, zu welcher Tages- oder Nachtzeit Sie unterwegs sind sowie unabhängig davon, welche Witterungsbedingungen herrschen.

Zu den wichtigsten Leuchtmitteln am Motorrad zählen:

Hauptscheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

Scheinwerfer und Streuscheibe sorgen für gute Sicht. Das weiße Licht der Fern- und Abblendscheinwerfer garantiert, dass Sie selbst gut sehen und gesehen werden. Standardmäßig wird heutzutage jedes neue Bike mit H4-Lampen ausgestattet. Manche Hersteller und Modelle setzen mittlerweile sogar auf H7 und/oder LED-Technologie inklusive Kurvenlicht. In Kombination mit Klarglasscheinwerfern gewährleisten Sie so eine höhere Lichtausbeute.

Stöbern Sie im Online-Shop von Motointegrator durch die große Auswahl an Hauptscheinwerfern und Vorderlampen von Premiumherstellern wie BIKE IT und VICMA. Sollten Sie Fragen zu einem Scheinwerfer haben, wenden Sie sich gerne an unseren kompetenten Kundenservice. Dieser berät Sie umfassend und hilft Ihnen, den passenden Scheinwerfer für Ihre Maschine zu finden.

Ist eine LED-Beleuchtung am Motorrad erlaubt?

LED-Leuchtmittel sind am Motorrad grundsätzlich erlaubt, sofern sie den geltenden Richtlinien entsprechen. Wichtig ist, dass Sie Leuchten verwenden, die die gängigen Prüfsiegel aufweisen. Sollten Sie Ihre Motorrad-Beleuchtung auf LED umbauen wollen, um für mehr Sicherheit und das gewisse optische Extra an Ihrem Motorrad zu sorgen, sollten Sie auf einen korrekten Einbau achten. Eventuell benötigen Sie einen speziellen Adapter, um Ihre Maschine umzurüsten.

Rückstrahler am Motorrad

Eine rote Schlussleuchte am Motorrad ist Vorschrift. Bei einer Maschine mit Anhänger oder Beiwagen müssen es sogar zwei Schlussleuchten sein.

Bei vielen Rückstrahlern ist die Nummernschildbeleuchtung (sowie das Bremslicht) im Rücklicht integriert. Sollte dies bei Ihrem Rückstrahler nicht der Fall sein, muss eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung angebracht werden. Dies gilt nicht bei Kleinkrafträdern und Mofas.

Seitliche Rückstrahler

Viele leidenschaftliche Fahrer, Hobby-Schrauber und Bastler nutzen seitliche Rückstrahler, um Ihrer Maschine das gewisse Extra zu verleihen. Bei Dunkelheit helfen sie außerdem, besser gesehen zu werden. Seit 2017 sind sie für neu zugelassene EURO 4 Maschinen Pflicht (StVZO § 51a). Für ältere Maschinen gilt Bestandsschutz.

Ob Sie die Strahler einzeln oder als Paar montieren, ist Ihnen überlassen. Die Höhe der seitlichen Bauteile ist jedoch festgesetzt: Die Strahler müssen sich mindestens 25 Zentimeter über der Fahrbahn befinden, dürfen aber nicht höher als 90 Zentimeter angebaut werden. Dreieckige Formen sind nicht erlaubt.

Begrenzungsleuchten

Sie fahren mit Anhänger oder Beiwagen? Dann sollte Ihre Maschine mit Begrenzungsleuchten ausgestattet sein; eine an der Außenkante des Beiwagens, die andere im Scheinwerfer eingebaut.

Bremslicht Motorrad

Um Auffahrunfälle zu vermeiden, muss die rote Bremsleuchte am Fahrzeugende jederzeit gut zu sehen sein. Sie signalisiert dem Hintermann, dass Sie Ihre Geschwindigkeit verringern beziehungsweise zum Stehen kommen.

Wichtiger Hinweis: Am Beiwagen sind Bremslichter kein Muss, sofern das Fahrzeug vor 1988 erstzugelassen worden ist oder weniger als 50 km/h fahren kann.

Blinker für Motorräder

Blinker beziehungsweise Fahrtrichtungsanzeiger sind laut StVZO für alle größeren Krafträder verpflichtend. Diese müssen von vorn und hinten gleichermaßen gut zu erkennen sein.

Sollten Sie Ihre Blinker austauschen wollen, gelten folgende Vorgaben:

  • Die Innenkanten der Blinker müssen einen Abstand von mindestens 34 Zentimetern aufweisen.
  • Die Entfernung der Blinker zum Rücklicht muss mindestens 10 Zentimeter betragen.
  • Beachten Sie weiter, dass die Blinker in gleicher Höhe sowie symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebaut werden müssen.

Beim Umbau der Blinker werden oftmals Blinkerrelais benötigt, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.

Zusatzscheinwerfer für Ihr Motorrad

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte sind als Zusatzscheinwerfer nicht vorgeschrieben, dürfen aber verbaut werden. Sie müssen separat eingeschaltet werden können. Die Nebelschlussleuchte muss zudem einen Abstand von 10 Zentimetern zum Bremslicht aufweisen.

Warnblinkanlage und Suchscheinwerfer sind ebenfalls keine vorgeschriebenen Bauteile am Motorrad. Viele Motorräder sind trotzdem mit einer Warnblinkanlage ausgestattet. Mit ihnen können Sie beim Erreichen eines Stauendes, im Falle eines Unfalls oder falls Sie mit Ihrem Bike liegen bleiben auf eine Gefahr aufmerksam machen.

Motorrad Beleuchtung tunen

Der einfachste Weg, Ihrer Maschine einen individuellen Touch zu verleihen, ist das Feintuning Ihrer Beleuchtung. LED-Scheinwerfer garantieren auf der einen Seite maximale Effizienz und Langlebigkeit, auf der anderen machen sie optisch einiges her. Im Trend liegen seit einigen Jahren vor allem Mini-LED, die überaus effektiv sind. Bei Blinkern sind asymmetrische Designs angesagt.

Wichtig: Bei allen Umbaumaßnahmen gilt es, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Sollten Sie an Ihrem Motorrad eine Zusatzbeleuchtung anbringen wollen, muss diese vom TÜV abgenommen werden. Beachten Sie dies nicht, drohen Bußgelder.

Die gängigsten Prüfzeichen für die Motorrad Beleuchtung

Grundsätzlich dürfen nur Leuchtmittel verbaut werden, die gesetzlich vorgeschrieben beziehungsweise zusätzlich erlaubt sind. Zu erkennen sind alle für den Straßenverkehr zugelassenen Zusatzscheinwerfer, Blinker und Co. an den folgenden Prüfsiegeln:

  • EG-Prüfzeichen: Das EG-Prüfzeichen besteht aus einem e in einem Rechteck sowie einer Länderkennzahl. In der Nähe des Rechtecks ist außerdem eine mehrstellige Genehmigungsnummer zu finden. Die Länderkennzahl für Österreich ist die 1.
  • ECE-Prüfzeichen: Das ECE-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen) wird in Form eines großen E in einem Kreis dargestellt. ECE steht für Economic Commission for Europe. Beim ECE-Zeichen wird die Länderkennzahl ebenfalls direkt neben dem Buchstaben abgebildet.
  • Wellenlinie: Die Wellenlinie ist meist eingeprägt. Sie repräsentiert das nationale ABG-Prüfzeichen. ABG ist die Abkürzung für allgemeine Bauartgenehmigung. Fahrzeugteile, die eine ABG aufweisen, sind ausschließlich für bestimmte Modelle zugelassen. Aus- und Umbauten von ABG-Bauteilen müssen vom TÜV abgenommen werden.
  • ABE-Prüfzeichen: ABE steht für allgemeine Betriebserlaubnis. Das nationale Siegel wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergeben. Fahrzeuge und Fahrzeugteile, die kein ABE-Zeichen vorweisen, sind auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen.

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