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Anhängerkupplung für Chevrolet für LKW

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Als Anhängerkupplung wird das Verbindungsstück zwischen einem Fahrzeug und einem Anhänger bezeichnet. Es wird am Fahrzeug montiert und ist je nach Fahrzeug- und Anhängertyp unterschiedliche aufgebaut. Bei PKW und mit leichteren Anhängern kommt in der Regel die sogenannte Kugelkopfkupplung zum Einsatz. In der Forst- und Landwirtschaft sowie im Baustellenbereich ist die Bolzenkupplung der Standard; bei LKW und Traktoren die Maulkupplung und Sattelkraftfahrzeuge werden mit Sattelkupplungen ausgestattet. Aufgabe einer Anhängerkupplung ist es, eine Zugverbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger herzustellen, die ein einwandfreies Nachfolgen des Anhängers auch bei Kurvenfahrten ermöglicht.

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Anhängerkupplung STEINHOF C-256
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Anhängerkupplung STEINHOF C-266
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Anhängerkupplung STEINHOF C-274
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Anhängerkupplung nachrüsten

Der Einbau einer Anhängerkupplung ist grundsätzlich kein Problem, setzt jedoch ein gewisses Maß an Knowhow und Geschick in puncto Automontage voraus. Da nicht nur die Anhängerkupplung selbst angebracht, sondern auch die für die Anhängerbeleuchtung notwendige Elektrik installiert werden muss, ist der Einbau einer Anhängerkupplung nicht ganz risikofrei - daher sollte man bei Unsicherheiten an eine Werkstatt werden, anstatt die Nachrüstung in Eigenregie durchzuführen.

Muss man die neue Anhängerkupplung vom TÜV eintragen lassen?

Ob die nachträglich eingebaute Anhängerkupplung beim TÜV vorgeführt werden muss oder nicht, hängt davon ab, ob sie über eine EU-Zulassung verfügt oder nicht. Das mit "E" beginnende Prüfzeichen gibt Auskunft darüber, dass das Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist. Auch das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung besitzen. Ist dies nicht der Fall, muss der Anbau der Anhängerkupplung durch einen Sachverständigen einer technischen Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA bzw. einer Überwachungsorganisation (wie etwa FKÜ, KÜS oder GTÜ) geprüft und eingetragen lassen werden.

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Welche Anhängerkupplungen gibt es und wann ist welche Ausführung geeignet?

Schon bei der Konstruktion gibt es signifikante Unterschiede. Drei verschiedene technische Konstruktionen von AHKs sind erhältlich, zwei davon von wesentlicher Bedeutung:

- starre (feststehende) Anhängerkupplungen

- abnehmbare Anhängerkupplungen (horizontal oder vertikal abnehmbar)

- schwenkbare Anhängerkupplungen

Starre Anhängerkupplungen

Die feststehende AHK ist sozusagen die klassische Ausführung. Der Kugelkopf mit Haken ist fest mit dem Träger verbunden, kann also nicht abgenommen werden. Das bedeutet, dass diese AHK auch immer am Fahrzeugheck zu sehen ist. Das kann die Ästhetik einer Fahrzeugsilhouette signifikant einschränken. Ein weiterer Nachteil ist bei Fahrzeugen zu beobachten, die vornehmlich in urbaner Umgebung, also in Städten, unterwegs sind. Für Passanten besteht hier ein höheres Verletzungsrisiko, bei Auffahrunfällen kann der Schaden größer ausfallen.

Natürlich haben aber auch die starren Anhängerkupplungen Vorzüge. Bei häufigem und insbesondere bei schwerem Anhängerbetrieb unter schwierigen Voraussetzungen zeichnet sich diese Ausführung durch besondere Robustheit und Langlebigkeit aus. Zudem gibt es keine mechanischen Verbindungsteile, an denen es zu übermäßiger Korrosion und damit zum Klemmen der Verbindungsteile kommen könnte. Geländewagen, SUVs und Transporter sind die typischen Fahrzeuge für solche Anhängerkupplungen.

Abnehmbare Anhängerkupplungen

Bei den Nachteilen der starren liegen die Vorteile der abnehmbaren Anhängerkupplungen. In Stadtgebieten und generell verringern sie das Verletzungsrisiko für Passanten. Sie stören nicht und müssen nur bei Bedarf montiert werden. Während bei der horizontal abnehmbaren Anhängerkupplung der Befestigungspunkt mit dem Träger zumindest eingeschränkt unter dem Fahrzeug sichtbar bleibt, ist von der vertikal abnehmbaren AHK ohne Kugelkopf meist gar nichts mehr zu sehen.

Denn der Befestigungspunkt ist oftmals hinter dem Heckstoßfänger. Diese Ausführung eignet sich also für Luxuslimousinen und Sportwagen, bei denen das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden soll, wenn die AHK nicht in Betrieb ist. Der Nachteil liegt in der höheren Korrosionsanfälligkeit an mechanisch beweglichen Teilen.

Schwenkbare Anhängerkupplungen

Im Prinzip folgen diese Anhängerkupplungen den Anforderungen der abnehmbaren AHKs, allerdings sind sie etwas hochpreisiger. Es gibt sie nicht für alle Fahrzeugmodelle und diese Ausführung setzt sich entsprechend nur bedingt durch, weshalb wir hier ebenfalls nicht näher darauf eingehen.

Wer darf eine AHK nachrüsten und wie?

Grundsätzlich müssen Sie zwischen Anhängerkupplungen mit ABE und E-Prüfzeichen sowie lediglich mit Teilegutachten unterscheiden. Erstgenannte können sofort montiert werden und müssen auch nicht eingetragen werden. Dieser Vorgang ist freiwillig. Anhängerkupplungen mit Gutachten dagegen sind laut § 21 StVO eintragungspflichtig und müssen abgenommen werden durch einen Prüfer.

Da nahezu jedes Fahrzeugmodell auch vom Hersteller ab Werk mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet wird, gibt es entsprechende Dokumente zu jedem Modell. Die meisten Anbausätze können auch durch den Fahrzeugbesitzer nachgerüstet werden. Bei einigen Modellen muss der Einbau jedoch durch die Fachwerkstatt erfolgen. Abhängig von der Fahrzeuggröße (Fahrzeugmasse, zulässiges Gesamtgewicht) sind die Ausführungen in Stütz- und Zuglast.

Je schwerer ein Fahrzeug ist, umso größer werden auch diese Lasten. Für kleinere Fahrzeuge beginnen die Zuglasten um 1,2 Tonnen und reichen für schwere SUVs und Transporter bis 3,5 Tonnen. Bitte bedenken Sie, dass das Führen von Anhängern eventuell eine bestimmte Führerscheinklasse erfordert, die seit etlichen Jahren nicht mehr automatisch in der Klasse 3 enthalten ist.

Welcher Stecker bzw. welcher E-Satz für die Anhängerkupplung?

Hier gibt es inzwischen die größten Unterschiede. Einfache Anhänger sind mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeleuchtung ausgestattet. Dazu reichen 7-polige Kabelsätze und entsprechend 7-polige Stecker. Anhänger wie Wohnwagen sind oft mit einer eigenen Batterie ausgestattet, die über die Lichtmaschine geladen wird. Daher wird hier beispielsweise eine zusätzliche Dauerplus-Leitung benötigt. Um allen Anforderungen gerecht zu werden, sind solche E-Sätze mit einem 13-poligen Stecker ausgestattet. Je nach Voraussetzungen können Sie einen Adapter dazwischen schalten.

E-Sätze müssen heute aber noch viel mehr können. So erfolgt die Datenübertragung bei vielen Fahrzeugen via LIN oder CAN-Bus. Entsprechend muss auch der E-Satz CAN-Bus-fähig sein. Manche Fahrzeuge sind darüber hinaus mit Assistenzsystemen wie Einparkhilfe oder automatischer Rückfahrkamera ausgestattet. Es gibt Tronic-Boxen, welche diese Funktionen im Anhängerbetrieb abschalten. Bei älteren Fahrzeugen müssen oft noch ein Blinkerrelais und eine Blinkleuchte nachgerüstet werden, die zum E-Satz gehören. Andere Fahrzeuge sind im Steuergerät schon für den Anhängerbetrieb programmiert und Blinkeranpassung sowie zusätzliche Blinkleuchte werden automatisch aktiviert. Bei einigen Fahrzeugen kann es aber sein, dass das Steuergerät für den Anhängerbetrieb erst noch freigeschaltet werden muss durch die Vertragswerkstatt.

Muss eine abnehmbare AHK außerhalb vom Anhängerbetrieb abgenommen werden?

Grundsätzlich kann diese Frage noch mit Nein beantwortet werden. In den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung, Zulassungsschein) kann jedoch ein Vermerk enthalten sein, der vorschreibt, den Kugelkopf abzunehmen, wenn er nicht in Betrieb ist. Meist reicht der Kugelkopf dann in das Sichtfeld des Kennzeichens. Allerdings muss auch erwähnt werden, dass es sich derzeit noch um eine rechtliche Grauzone handelt, wenn Sie den Kugelkopf außerhalb des Betriebs nicht abnehmen. Denn bei Auffahrunfällen kann ein deutlich höherer Schaden am anderen Fahrzeug entstehen. Noch warten auch die Automobilclubs auf erste richtungsweisende Gerichtsurteile. Daher ist es vorzuziehen, die AHK stets abzunehmen, wenn sie nicht benötigt wird.

Warum wird ein Tennisball auf die Anhängerkupplung gesteckt?

Der Kugelkopf nimmt die eigentliche Kupplung auf. Zwischen Kugelkopf und Kupplungskopf muss Fett sein, um die Langlebigkeit beider Bauteile zu erhöhen. Darüber hinaus ist der Tennisball aber auch als ein Schutz für Passanten zu betrachten, falls sie gegen den Haken laufen.

Wozu ist eine Anhängerkupplung nutzbar?

Im ersten Moment mag sich diese Frage seltsam anhören, denn eine Anhängerkupplung ist ja eigentlich zum Ziehen von Anhängern gedacht. Doch in den letzten Jahren kam es zu einigen anderen Entwicklungen. So gewann das Fahrrad zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen möchten das Fahrrad mit in den Urlaub nehmen, oder planen Wochenendtouren in bestimmten Regionen, die zuvor mit dem Automobil erreicht werden müssen. Aufgrund dieser Popularität entstand ein Markt für Fahrradträger und für herkömmliche Heckträger.

Im Lauf der Entwicklung setzten sich dabei immer mehr Fahrradträger und Heckträger durch, die auch auf einer Anhängerkupplung befestigt werden können. Damit wird kein Schräg- oder Steilheck am Fahrzeug mehr vorausgesetzt. Mit einer AHK können Sie an nahezu jedem Fahrzeug einen Fahrradträger montieren. Beachten Sie aber, dass bei einigen Anhängerkupplungen eine ausschließlich erlaubte Nutzung zu berücksichtigen ist. So gibt es einige Anhängerkupplungen, die nur für Heck- und Fahrradträger, aber nicht zum Ziehen von Anhängern verwendet werden dürfen.

Was ist sonst noch bei Anhängerkupplungen zu berücksichtigen?

Die Preisunterschiede bei den verschiedenen angebotenen Produkten werden auch durch ausgewählte Materialien (schwere Stahllegierungen oder Leichtmetallbau beispielsweise) bestimmt. Darüber hinaus spielt aber auch der vorbeugende Korrosionsschutz eine wichtige Rolle. Meist sind hochpreisige Anhängerkupplungen mit einem erheblich besseren Rostschutz ausgestattet.