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Blinkleuchte TYC

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Keine passenden Ergebnisse für das Fahrzeug Opel MOKKA / MOKKA X (J13) 1.8 (_76), Leistung: 140 PS/103 kW gefunden.
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Die Blinkleuchte wird in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auch als Fahrtrichtungsanzeiger bezeichnet. Kurz: Es handelt sich um den umgangssprachlichen Blinker. Dieser ist nicht nur vorgeschrieben, sondern auch sicherheitsrelevant. Wer mit einem Defekt an der Blinkerleuchte fährt, riskiert Bußgelder und Probleme bei der Hauptuntersuchung.

Bosch Scheibenwischer
Platzierungskriterien
Blinker TYC 18-5489-05-2 Rechts
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5489-05-2
10,09 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Blinker TYC 18-5134-05-2 Links
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5134-05-2
8,59 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Blinker TYC 18-3177-05-2 Links
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-3177-05-2
8,81 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Blinker TYC 18-5122-05-2 Links
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5122-05-2
7,91 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Blinker TYC 18-5124-05-2 Links
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5124-05-2
9,96 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Blinker TYC 18-5670-05-2 Links
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5670-05-2
6,14 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Blinker TYC 18-5411-05-2 Rechts
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5411-05-2
18,98 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Blinker TYC 18-5413-05-2 Rechts
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5413-05-2
16,62 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Blinker TYC 18-3575-05-2
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-3575-05-2
2,27 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Blinker TYC 18-5493-01-2 Rechts
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5493-01-2
7,46 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Blinker TYC 18-5412-05-2 Links
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5412-05-2
21,54 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Blinker TYC 18-0236-01-2 Links
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-0236-01-2
11,41 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Blinker TYC 18-5669-05-2 Rechts
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5669-05-2
6,14 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Blinkleuchte TYC 18-0652-01-2 Links
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-0652-01-2
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Blinker TYC 18-5163-05-2 Rechts
Hersteller:   TYC
Herstellernummer:   18-5163-05-2
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Funktion und Pflicht des Blinkers

Man mag es kaum noch glauben. Aber in den 1950ern gab es noch den Winker anstelle der Blinkleuchte. Heute sind Blinker an allen Fahrzeugen Pflicht. In unserem Online-Autoteileshop erhalten Sie eine große Auswahl an Blinkleuchten, Blinklampen und Blinkerrelais in hochwertiger Qualitätsausführung zu den bekannt günstigen Preisen.

Der Begriff "Blinker" oder auch das "Blinken" kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie blinzeln. Damit ist schon klar, dass das Licht an und aus sein muss. In den 1950ern begann Bosch mit dem Großserienbau von Blinkanlagentechnologie. Bis dahin waren auch sogenannte Winker noch gestattet. In den 1960ern kam dann bei Pkws die Pflicht der Warnblinkanlage hinzu. Auch, wenn sich das Blinken zwischen einem Oldtimer und einem brandneuen Automobil augenscheinlich nicht oder kaum unterscheidet, liegen Welten zwischen den eingesetzten Technologien.

Das Blinkerrelais

Geschaltet werden die Blinker zunächst über ein Bimetall. Später, in den 1960ern erfolgte die Schaltung "An/Aus" dann vornehmlich über einen im Relais verbauten Hitzedraht, der als Widerstand dient und durch das Erhitzen den Stromkreislauf schaltet. Auch pneumatische Systeme gab es. Heute, und das wissen viele Autofahrer gar nicht, hat das Relais längst ausgedient. Statt der Steuerung über das Blinkerrelais wird eine elektronische Steuerung beispielsweise über CAN-Bus-Systeme vorgenommen. Das typische Blinkerklacken des Blinkrelais wird von einem Lautsprecher erzeugt.

Warum macht der Blinker Geräusche?

Es ist zu vermuten, dass das Geräusch des Blinkers, das typische Klacken, zunächst technisch bedingt war. Doch es stellte sich wohl sehr schnell heraus, dass das Klacken dem Fahrer sehr gut signalisiert, dass die Blinkanlage bzw. die Warnblinkanlage funktioniert (gerade tagsüber erkennt der Fahrer ja nicht, ob die Blinkleuchten tatsächlich blinken). Bedingt durch die elektrische Spannung, die sich bei einer defekten Blinkerlampe ergibt, blinkt der Fahrrichtungswechselanzeiger, wie die Einrichtung in der Straßenverkehrsordnung benannt wird,. Schneller. Dadurch wird dem Fahrer dann sofort signalisiert, dass ein Defekt vorliegen bzw. eine Glühlampe defekt sein muss und er kann diese ersetzen. Bei modernen Fahrzeugen wird angezeigt, welche Leuchte nicht blinkt.

Dieses schnelle Blinken kann aber auch durch eine LED-Leuchte verursacht werden. Denn die benötigte Spannung bei einem LED-Leuchtmittel ist erheblich geringer als der Spannungsbedarf für eine Glühlampe. Daher blinkt das System schnell bzw. bei einem Leuchtenkontrollsystem wie unter CAN-Bus kann die Warnleuchte im Kombiinstrument aufleuchten. Daher ist bei der Verwendung von LED-Leuchteinsätzen zu überprüfen, ob diese busfähig sind bzw. es muss ein entsprechender Widerstand vor die Blinkleuchte geschaltet werden, um einen höheren Spannungsbedarf zu verursachen. Darüber hinaus müssen unbedingt die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, da es sein kann, dass LED-Leuchtmittel oder Leuchten nicht gestattet sind, und für bestimmte Fahrzeuge oder eben bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.

Wie schnell darf die Blinkleuchte blinken?

Das Blinken ergibt sich durch verschiedene Definitionen. So muss die Hellphase bei mindestens 30 bis 80 Prozent der Zeit der Dunkelphase liegen. Gleichzeitig muss das Blinklicht spätestens nach einer bzw. nach 1,5 Sekunden aufleuchten (Schweiz bzw. Deutschland). Daraus ergibt sich die durchschnittliche Blinkleuchtdauer beim Blinken. Das schnellere Blinken signalisiert vor allem durch das bereits erwähnte Klacken einen Defekt.

Was muss beim Wechsel des Blinkers beachtet werden?

Wird die Blinklampe erneuert, muss diese die vorgeschrieben technischen Daten (Spannung und Watt) aufweisen. Diese Daten gehen aus der Betriebsanleitung des Fahrzeugs hervor. Bei serienmäßigen LED-Blinkleuchten besteht das Problem, dass bei vielen Fahrzeugen die gesamte Rückleuchte erneuert werden muss. Dem steht jedoch entgegen, dass LEDs eine erheblich längere Lebensdauer haben. Während die Lebensdauer von Glühlampen durch das Ein- und Ausschalten signifikant verkürzt wird, spielt das Ein- und Ausschalten bei LED-Leuchtmitteln keine Rolle.

Kurzer Exkurs: bei LED-Leuchtmitteln, die gegen Energiesparlampen ersetzt werden sollen, steht oft als Argument eine ähnliche Lebensdauer, die mit dem Preis in einer lohnenden Relation steht. Dabei wird aber ebenfalls nicht berücksichtigt, dass die Energiesparlampe wie die Glühbirne durch Ein- und Ausschalten deutlich an Lebensdauer verliert, ein LED-Leuchtmittel aber nicht. Daher könnte der Wechsel einer defekten LED-Leuchte durchaus auf Kulanz erfolgen. Es ist wichtig, welche Angaben der Fahrzeughersteller zur Betriebszeit gemacht hat (bei Haushalts-LEDs liegt diese heute über 50.000 Betriebsstunden).

Vorschriften bei der Blinkfarbe?

Darüber hinaus muss die Farbe berücksichtigt werden. In Deutschland muss das Blinklicht gelb leuchten. Es gibt Ausnahmen, wonach bei Importfahrzeugen das Blinklicht auch rot leuchten darf. Meist wird bei entsprechenden Reimporten (beispielsweise Mercedes oder VW Modelle aus USA) ein Rückbauen zu deutschen Standards erwartet. Anders bei Oldtimern mit deutscher Erstzulassung. Bis 1969 waren in Deutschland ebenfalls rote Blinkleuchten gestattet.

Ansonsten zu berücksichtigen bei Blinkleuchten?

Beim Anhängerbetrieb muss für die Anhängerblinker eine zusätzliche Kontrollleuchte am Armaturenbrett vorhanden sein. Bei modernen Fahrzeugen ist diese Funktion bereits vorprogrammiert. Entweder ist die Funktion bereits freigeschaltet oder muss durch eine Vertragswerkstatt freigeschaltet werden. Bei älteren Fahrzeugen muss gegebenenfalls auch das Blinkerrelais eingebaut werden.

Funktionell sind Blinkleuchten in Deutschland auf die Funktionen Blinken Warnblinken beschränkt. Das bereits erwähnte Brems- oder Rücklicht, welches blinkt, sowie das auch in Asien übliche Standlicht über die Blinkleuchte (selbe Glühbirne) ist nicht gestattet. Ansonsten müssen an den Blinkleuchten alle vorgeschriebenen Prüfkennzeichen vorhanden sein.

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