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Glühlampen für VW

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Wenn eine Auto-Glühbirne durchbrennt, ist das zum einen ärgerlich, zum anderen aber auch ein Sicherheitsrisiko: Sie selbst nehmen weniger von Ihrer Umwelt wahr, und andere Verkehrsteilnehmer sehen Ihr Fahrzeug mitunter nicht rechtzeitig. Ein defektes Autolicht sollten Sie deshalb möglichst schnell austauschen.

Bosch Scheibenwischer
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Glühlampe Halogen BOSCH HB3 Pure Light 12V, 65/60W, 1 Stück
Glühlampe Halogen BOSCH HB3 Pure Light 12V, 65/60W, 1 Stück
Hersteller:   BOSCH
Herstellernummer:   1 987 302 152
Linie:  Pure Light
3,06 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Xenon PHILIPS D1S Vision 35W, 1 Stück
Hersteller:   PHILIPS
Herstellernummer:   85415VIC1
Linie:  Vision
50,67 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
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Glühlampe Halogen OSRAM HB3 Night Breaker Laser 12V, 60W, 1 Stück
Hersteller:   OSRAM
Herstellernummer:   9005NL
Linie:  Night Breaker Laser
11,45 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Halogen OSRAM H8 Night Breaker Laser 12V, 35W, 1 Stück
Hersteller:   OSRAM
Herstellernummer:   64212NL
Linie:  Night Breaker Laser
15,70 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Halogen BOSCH H11 Pure Light 12V, 55W, 1 Stück
Glühlampe Halogen BOSCH H11 Pure Light 12V, 55W, 1 Stück
Hersteller:   BOSCH
Herstellernummer:   1 987 302 084
Linie:  Pure Light
5,53 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Sekundär BOSCH R2 Pure Light 12V, 45/40W, 1 Stück
Glühlampe Sekundär BOSCH R2 Pure Light 12V, 45/40W, 1 Stück
Hersteller:   BOSCH
Herstellernummer:   1 987 302 023
Linie:  Pure Light
1,15 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Halogen PHILIPS H11 12V, 55W, 1 Stück
Hersteller:   PHILIPS
Herstellernummer:   12362PRC1
7,40 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Xenon BOSCH D2S 35W, 1 Stück
Glühlampe Xenon BOSCH D2S 35W, 1 Stück
Hersteller:   BOSCH
Herstellernummer:   1 987 302 904
24,97 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Sekundär PHILIPS W5W X-tremeVision Pro150 12V/5W, 2 Stück
Hersteller:   PHILIPS
Herstellernummer:   12961XVPB2
Linie:  X-tremeVision Pro150
2,87 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Halogen BOSCH H9 Pure Light 12V, 65W, 1 Stück
Glühlampe Halogen BOSCH H9 Pure Light 12V, 65W, 1 Stück
Hersteller:   BOSCH
Herstellernummer:   1 987 302 082
Linie:  Pure Light
6,30 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Sekundär OSRAM H6W Standard 12V, 6W, 10 Stück
Hersteller:   OSRAM
Herstellernummer:   64132
Linie:  Standard
29,26 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Halogen OSRAM H15 Cool Blue Intense NextGen 12V, 55/15W, 1 Stück
Hersteller:   OSRAM
Herstellernummer:   64176CBN
Linie:  Cool Blue Intense NextGen
22,97 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Halogen OSRAM H8 Standard 12V, 35W, 1 Stück
Hersteller:   OSRAM
Herstellernummer:   64212
Linie:  Standard
7,66 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe Sekundär PHILIPS WY5W Orange 12V, 5W, 10 Stück
Hersteller:   PHILIPS
Herstellernummer:   12396NACP
Linie:  Orange
10,00 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage
Glühlampe BOSCH W21W Pure Light 12V/21W, 2 Stück
Glühlampe BOSCH W21W Pure Light 12V/21W, 2 Stück
Hersteller:   BOSCH
Herstellernummer:   1 987 301 096
Linie:  Pure Light
2,75 €inkl. MwSt, zzgl. Versand
2-4 Werktage

Welche Leuchtmittel gibt es rund um mein Auto?

Die Beleuchtung am Fahrzeug lässt sich am ehesten folgendermaßen unterteilen:

Außenbeleuchtung für die Fahrsicherheit

Instrumentenbeleuchtung zur dauerhaft einfacheren Bedienung

Innenbeleuchtung als Komfortbeleuchtung für Fahrzeuginnenraum und Kofferraum

Die Fahrzeugaußenbeleuchtung besteht aus den gesetzlich vorgeschriebenen Bauteilen und ist eventuell durch zusätzliche Beleuchtung ergänzt. Je nach Nutzung und Eigenschaften der Bauteile kommen unterschiedliche Leuchtmittel zum Einsatz:

Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer und Zusatzfernscheinwerfer

Glühlampen (Bilux) bei Oldtimern

Halogenleuchtmittel: Einfaden-Halogen (H1, H3, H7), Zweifaden-Halogen (H4)

Gasentladungslampen (Xenon oder Bi-Xenon)

LED und OLED

Alle anderen Außenleuchten wie Blinker, Rücklicht, Bremslicht, Rücklicht, Nebelschlussleuchte, Seitenleuchten, Standlicht nutzen klassisch Glühlampen oder LEDs mit den jeweiligen Lampensockeln. Die Instrumenten- und Innenbeleuchtung besteht ebenfalls entweder aus LEDs oder Glühbirnen. Beim Nachrüsten von LEDs ist zunächst zu beachten, ob eine entsprechende gesetzliche Freigabe besteht. So darf die Innenbeleuchtung nicht farbig (RGB) sein.

Sind Fahrzeuge serienmäßig mit Glühlampen ausgestattet, besitzen aber schon ein Bus-System (CAN-Bus etc.), erzeugen herkömmliche LED-Lampen eine Fehlermeldung (defektes Leuchtmittel), da die Stromaufnahme zu gering ist mit maximal nur 10 Prozent gegenüber der Glühlampe. Daher müssen hier geeignete LED-Leuchtmittel, beispielsweise mit vorgeschaltetem Widerstand, verwendet werden.

Während LEDs auch in Scheinwerfern und Rücklichtern immer häufiger zum Einsatz kommen, steht die Verwendung von OLEDs noch ganz am Anfang. Dabei dient das Licht zukünftig als Informationsträger. Wie auch in allen anderen Lebensbereichen wird die Glühlampe immer stärker zurückgedrängt. Die Zukunft wird eindeutig den LEDs und OLEDs gehören.

Der Vorteil gegenüber allen anderen Leuchtmittel liegt auf der Hand: wenngleich bei Leuchtmitteln wie Glühlampen, Sparlampen oder Gasentladungslampen die Lebensdauer ebenfalls in Betriebsstunden angegeben wird, ist es das Einschalten und Ausschalten, das den Lebenszyklus dieser Leuchtmittel verkürzt. LEDs dagegen können Sie beliebig oft ein- und ausschalten. Es müssen sogar bestimmte Mindestlebenszyklen erfüllt werden. Insgesamt beträgt die Lebensdauer bei älteren LEDs bis zu 30.000 Betriebsstunden, bei modernen LEDs 50.000 bis 100.000.

Wohin mit alten oder defekten Glühlampen, Halogenlampen, LEDs, Xenon-Brennern, Energiesparlampen?

Im Prinzip ist es sehr einfach zu bestimmen, welche Leuchtmittel wie zu entsorgen sind. Problematisch sind lediglich Gasentladungslampen, also auch Xenon-Brenner und LED-Leuchtmittel. Diese werden entweder vom Verkäufer zurückgenommen oder können als Sondermüll auch im Wertstoffhof entsorgt werden. Das gilt auch für Energiesparlampen aufgrund ihres Anteils an giftigem Quecksilber. Glühbirnen und deren Weiterentwicklung, die Halogenleuchtmittel, können ganz einfach über den Restmüll entsorgt werden.

Leuchtmittel wie Glühlampe, Halogenlampe, LED oder Xenon selber wechseln?

Noch vor wenigen Jahren war das Wechseln von kaputten Leuchtmitteln am Auto einfach. Inzwischen ist es nicht mehr ganz so unbeschwert für Laien. Der Lampentausch an manchen Fahrzeugen erfordert den Ausbau vom Scheinwerfer oder sogar dem Kotflügel. In diesem Fall sollte der Fachbetrieb beauftragt werden.

Bei den meisten Glühbirnen müssen Sie lediglich darauf achten, dass Sie Leuchtmittel mit dem passenden Lampensockel verwenden. Bei LEDs ist die Leistung wie bei Glühbirnen entscheidend. Zwar sind die Sockel von Zweifaden-Glühlampen (Brems-/Rücklicht-Kombinbation) so konstruiert, dass sie nicht falsch herum eingebaut werden können (versetzte Stifte zum Einrasten am Sockel). Vergewissern Sie sich dennoch durch einen kurzen Funktionstest, dass nicht die Kabel versehentlich falsch belegt sind, da der Glühfaden für das Bremslicht eine höhere Leistung besitzt.

Halogenlampen, LEDs in Scheinwerfern und Xenonbrenner haben gemeinsam, dass die Glaskolben nicht mit den Fingern angefasst werden sollten. Falls doch, kann das später zu beschlagenen Scheinwerfer-Lichtscheiben führen. Ohnehin sollte aufgrund der hohen Spannung der Wechsel eines Xenon-Brenners vom Fachbetrieb übernommen werden. Auch LED-Scheinwerfer (nicht mit eingesetzten LED-Leuchtmitteln mit herkömmlichen Lampensockeln) müssen vom Fachbetrieb instand gesetzt werden.

Dürfen zum Beispiel Halogenscheinwerfer gegen Xenon- oder LED-Scheinwerfer getauscht werden?

Das Austauschen der Leuchtmittel zugunsten eines technisch unterschiedlichen Leuchtmittels ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Das Nachrüsten von Xenon erfordert eventuell eine Scheinwerferreinigungsanlage sowie eine stufenlose Scheinwerferleuchtweitenregulierung. LED-Scheinwerfer sowie Xenon-Scheinwerfer benötigen alle Freigabezertifikate. Sie können also nicht einmal die alten Scheinwerfer benutzen. In den meisten Fällen wird der Wechsel eines anderen technischen Leuchtmittels zu einer Einzelabnahme bei einem technischen Sachverständigenbüro wie TÜV oder DEKRA führen.