Was kann man bei Nebelschlussleuchten alles falsch machen? (Geldstrafen)
Bei der falschen Benutzung von Nebelschlussleuchten werden sehr schnell Verwarnungsgelder fällig. Wird sie beispielsweise eingeschaltet, obwohl die Sicht deutlich über 50 Meter beträgt, kann auf den Autofahrer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro zukommen. Noch schlimmer ist es, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder gar ein Unfall stattfindet, beispielsweise durch Blenden nachfolgender Verkehrsteilnehmer. Hier können es sehr schnell sogar 25 Euro oder 35 Euro werden. Das Einschalten der Leuchte ist hingegen keine Pflicht. Das Fahren auch bei dichtem Nebel, wenn die Nebelschlussleuchten eigentlich aktiviert sein sollten, stellt keine Ordnungswidrigkeit oder Ähnliches dar. Geldstrafen sind hier also nicht zu befürchten.
Wie schnell darf man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren?
Bei einer Sichtweite durch Nebel von weniger als 50 Metern kommt noch eine zweite Regelung dazu. Die Nebelschlussleuchte darf bzw. sollte bei solchen Witterungsverhältnissen eingeschaltet werden. Mindestens genauso wichtig ist allerdings die maximal zulässige Geschwindigkeit in Höhe von 50 Kilometern pro Stunde, die es einzuhalten gilt. Diese Geschwindigkeit gilt nicht nur bei dichtem Nebel und einer Sichtweite von weniger als 50 Metern, sondern auch bei starkem Regen oder Schneefall, wenn durch diese Witterungsbedingungen die Sicht ebenfalls auf gleiche Art und Weise eingeschränkt wird. Die maximale Geschwindigkeit gilt also in jedem Fall.
Wo und wann darf man Nebelschlussleuchten einschalten?
In Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung ist genau geregelt, wann die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden dürfen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Sicht durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Die Schlussleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch Regen oder Schneefall auf gleiche Art und Weise eingeschränkt wird, da die Leuchten ein etwa 12 bis 20 mal stärkeres Licht abgeben als die herkömmlichen Schlussleuchten. Sie dürfen nur eingesetzt werden, um das Fahrzeug bei starkem Nebel besser sichtbar zu machen. Bei Fahrzeugen mit Anhängern brauchen übrigens nur die Nebelschlussleuchten am (letzten) Anhänger zu leuchten.
Seit wann ist die Nebelschlussleuchte Pflicht?
Nebelschlussleuchten sind nur an solchen Fahrzeugen vorgeschrieben, deren Erstzulassung im Jahr 1991 oder später stattfand. Ältere Autos müssen nicht zwingend mit den Schlussleuchten ausgestattet sein. Allerdings werden sie dort empfohlen. Schließlich können die zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen bei extremen Wetterverhältnissen enorm zur Sicherheit auf der Straße beitragen. Es gibt einige andere Kraftfahrzeuge wie zum Beispiel Motorräder oder Traktoren sowie Anhänger mit einer Maximalgeschwindigkeit von weniger als 60 Kilometer pro Stunde, die mit einer Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein können, aber nicht müssen. Übrigens müssen Fahrzeuge mit den Schlussleuchten mit einer gelben Kontrollleuchte als Einschaltkontrolle im Armaturenbrett ausgerüstet sein, damit das Ausschalten der Zusatzleuchten nicht vergessen wird.
Nebelschlussleuchten nachrüsten - was gilt es zu beachten?
An Fahrzeugen vor Baujahr 1991 lassen sich Nebelschlussleuchten auch nachrüsten, sofern sie nicht bereits serienmäßig verbaut wurden. Ein Nachrüsten kann gegebenenfalls bei Fahrzeugen aus Ländern notwendig sein, die keine Zusatzleuchten in Form von Nebelschlussleuchten besitzen. Bei der Auswahl der richtigen Leuchten gibt es keine speziellen Vorschriften. Wichtig ist nur, dass es sich um Leuchten mit roter Leuchtfarbe handelt, denn eine Nebelschlussleuchte darf ausschließlich rotes Licht abgeben. Andere Farben sind nicht zulässig. Außerdem müssen die Schlussleuchten natürlich hinten am Fahrzeug angebracht werden. Im Falle einer Nachrüstung ist die gelbe Kontrollleuchte im Armaturenbrett ebenfalls neu einzubauen.