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Nebelschlussleuchten

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Bei starkem Nebel ist man über jede Hilfe froh, die andere Autos möglichst gut erkennbar macht. Eine wichtige Hilfe ist dabei die Nebelschlussleuchte. Sie leuchtet zwischen allen anderen Heckleuchten besonders stark und soll das Heck auch bei starkem Nebel besonders gut sichtbar machen. Wann eine Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden darf oder auch muss und welche Probleme rund um diese Leuchte auftreten können, werden wir auf dieser Seite klären.

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Aufgabe & Funktion der Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte ist ein TeilderHeckbeleuchtung eines Autos. Wenn sie eingeschaltet wird, leuchtet sie um ein Vielfaches heller als die normalen Rückleuchten. Ihre Aufgabe ist es, das Heck des Autos auch bei starkem Nebel möglichst bald sichtbar zu machen. Das soll die Risiken von Unfällen bei entsprechend schlechtenSichtverhältnissen verringern.

Ist eine Nebelschlussleuchte Pflicht?

Autos, die ab dem Jahr 1991 gebaut wurden, müssen eine Nebelschlussleuchte eingebaut haben. Genau genommen, betrifft diese Vorschrift mehrspurige Fahrzeuge und auch Anhänger, die schneller als 60 km/h fahren können und auch dürfen. Wenn das der Fall ist, müssen sie eine oder zwei Nebelschlussleuchten an Bord haben. Wenn es zwei Leuchten sind, müssen sie symmetrisch eingebaut sein. Autos, die älter als Baujahr 1991 sind, müssen die Schlussleuchte nicht nachrüsten. Es kann jedoch sinnvoll sein, dies zu tun. Dafür gibt es eine breite Auswahl an NachrüstbausätzenfürNebelschlussleuchten.

Egal, ob fix vorhanden oder nachgerüstet – wenn eine Nebelschlussleuchte vorhanden ist, muss sie in jedem Fall funktionieren. Spätestens bei der Hauptuntersuchung würde das sonst zu Problemen führen. Ebenfalls Teil der Nebelschlussleuchten-Pflicht ist eine entsprechende KontrollleuchteimCockpit. Sie muss Gelb leuchten, sobald die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist. Das soll den Fahrer daran erinnern, die Leuchte auch wieder auszuschalten, wenn sie nicht mehr gebraucht wird.

Wann soll man die Nebelschlussleuchte einschalten?

Wenn man nur ein Auto mit funktionierender Nebelschlussleuchte hat, stellt sich die Frage, wann diese überhaupt verwendet werden soll und darf. So hilfreich die Lampe dabei ist, bei schlechter Sicht sichtbar zu sein, so sehr kann sie andere auch blenden. Daher regelt das Gesetz sehr klar, wann die Nebelschlussleuchte aktiviert sein soll und wann nicht. Sobald die Sichtweite unter die 50 Meter-Marke sinkt, muss die Schlussleuchte eingeschaltet werden. Als Anhaltspunkt können hier die Begrenzungspfosten dienen. Sie sind bei geraden Streckenteilen von Autobahnen und Landstraßen in genau 50 Metern Abstand aufgestellt. Sobald die Sicht wieder besser ist, gehört die Leuchte entsprechend abgeschaltet. Das gilt auf sämtlichen Straßen und damit auch innerorts.

Ein Fehlverhalten kann hier in beiden Richtungen zu einem Bußgeld führen. Sprich: Ohne Nebelschlusslicht bei zu geringer Sicht zu fahren, ist strafbar, aber auch eine unnötigeingeschaltete Leuchte, die die anderen Verkehrsteilnehmer blenden kann. Entsprechend happiger werden die Konsequenzen, wenn das fehlende oder blendende Licht sogar für einen Unfall verantwortlich gemacht werden kann. Diese oft nur wenig beachtete Leuchte sollte also stets wohlüberlegt verwendet werden.

Mögliche Probleme mit den Nebelschlussleuchten

So viel eine Nebelschlussleuchte auch für die Sicherheit bei schlechter Sicht leisten kann, so problematisch ist es, wenn sie nicht mehr funktioniert oder andere Probleme bereitet. Die Probleme können aus unterschiedlichen Richtungen auftreten. Im einfachsten Fall ist lediglich die Lampedefekt. Komplizierter wird es, wenn die Elektronik im Hintergrund der Übeltäter ist. Dann können Reparaturen an der Verkabelung oder ein Austausch der gesamten Leuchte fällig werden.

Abgesehen von der eigentlichen Funktion können rund um die Nebelschlussleuchte noch andere Probleme auftreten. So können das Gehäuse oder die Scheibe der Leuchte beschädigt sein. Das passiert primär durch kleinere oder auch größere Unfälle. Eine kaputte Scheibe wäre bei der Hauptuntersuchung ebenfalls ein problematischer Mangel. Nicht nur deswegen gehört ein solcher Schaden schnell behoben. Zu guter oder besser gesagt schlechter Letzt kann sich im Gehäuse Kondensfeuchtigkeit oder generell Wasser sammeln. In diesen Fällen muss das Wasser weg und noch wichtiger: Die Ursache muss gefunden werden. Gibt es mögliche undichte Stellen?

Austausch der Nebelschlussleuchten

Wenn Probleme mit der Nebelschlussleuchte auf den Plan treten, sind der Austausch oder die Reparatur je nach Ursache sehr unterschiedlich aufwendig. Ein simpler Lampentausch ist bei den meisten Autos schnellerledigt. Hier kann höchstens der Weg zur Lampe bei manchen Modellen etwas komplizierter sein. Nichtsdestotrotz ist der Lampentausch in der Regel eine Tätigkeit, für die es keine großartige Fachwerkstatt braucht.

Kniffliger wird es schon, wenn das ganze Gehäuse beschädigt ist oder aus einem anderen Grund ausgetauscht werden muss. Damit hier alle elektrischen Anschlüsse ordnungsgemäß gehandhabt werden, sollten hier definitiv fachkundige Hände ran. Davon abgesehen, ist dieser Austausch ebenfalls keine allzu große Sache. Der Werkstättenaufwand sollte sich auch hier in Grenzen halten. Deutlich komplizierter kann es jedoch werden, wenn der Fehler irgendwo im elektrischen Hintergrund liegt. Vor allem, wenn es an die Verkabelung geht, sollten nur noch Profis Hand anlegen. Das gilt auch für jene, die eine Nebelschlussleuchte nachrüsten (lassen) möchten.

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In bestimmten Situationen ist die Nebelschlussleuchte ein wichtigesSicherheitselement. Wenn mit ihr also etwas nicht stimmt, kann das ein Sicherheitsrisiko darstellen. In diesem Fall herrscht also dringender Handlungsbedarf. Handlungsbedarf, bei dem es die passendenErsatzteile braucht. Bei Motointegrator können Sie genau diese Ersatzteile rund um Ihre Nebelschlussleuchte finden und profitieren auch noch von der blitzschnellen Lieferung.       

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Platzierungskriterien

Was kann man bei Nebelschlussleuchten alles falsch machen? (Geldstrafen)

Bei der falschen Benutzung von Nebelschlussleuchten werden sehr schnell Verwarnungsgelder fällig. Wird sie beispielsweise eingeschaltet, obwohl die Sicht deutlich über 50 Meter beträgt, kann auf den Autofahrer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro zukommen. Noch schlimmer ist es, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder gar ein Unfall stattfindet, beispielsweise durch Blenden nachfolgender Verkehrsteilnehmer. Hier können es sehr schnell sogar 25 Euro oder 35 Euro werden. Das Einschalten der Leuchte ist hingegen keine Pflicht. Das Fahren auch bei dichtem Nebel, wenn die Nebelschlussleuchten eigentlich aktiviert sein sollten, stellt keine Ordnungswidrigkeit oder Ähnliches dar. Geldstrafen sind hier also nicht zu befürchten.

Wie schnell darf man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren?

Bei einer Sichtweite durch Nebel von weniger als 50 Metern kommt noch eine zweite Regelung dazu. Die Nebelschlussleuchte darf bzw. sollte bei solchen Witterungsverhältnissen eingeschaltet werden. Mindestens genauso wichtig ist allerdings die maximal zulässige Geschwindigkeit in Höhe von 50 Kilometern pro Stunde, die es einzuhalten gilt. Diese Geschwindigkeit gilt nicht nur bei dichtem Nebel und einer Sichtweite von weniger als 50 Metern, sondern auch bei starkem Regen oder Schneefall, wenn durch diese Witterungsbedingungen die Sicht ebenfalls auf gleiche Art und Weise eingeschränkt wird. Die maximale Geschwindigkeit gilt also in jedem Fall.

Wo und wann darf man Nebelschlussleuchten einschalten?

In Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung ist genau geregelt, wann die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden dürfen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Sicht durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Die Schlussleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch Regen oder Schneefall auf gleiche Art und Weise eingeschränkt wird, da die Leuchten ein etwa 12 bis 20 mal stärkeres Licht abgeben als die herkömmlichen Schlussleuchten. Sie dürfen nur eingesetzt werden, um das Fahrzeug bei starkem Nebel besser sichtbar zu machen. Bei Fahrzeugen mit Anhängern brauchen übrigens nur die Nebelschlussleuchten am (letzten) Anhänger zu leuchten.

Seit wann ist die Nebelschlussleuchte Pflicht?

Nebelschlussleuchten sind nur an solchen Fahrzeugen vorgeschrieben, deren Erstzulassung im Jahr 1991 oder später stattfand. Ältere Autos müssen nicht zwingend mit den Schlussleuchten ausgestattet sein. Allerdings werden sie dort empfohlen. Schließlich können die zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen bei extremen Wetterverhältnissen enorm zur Sicherheit auf der Straße beitragen. Es gibt einige andere Kraftfahrzeuge wie zum Beispiel Motorräder oder Traktoren sowie Anhänger mit einer Maximalgeschwindigkeit von weniger als 60 Kilometer pro Stunde, die mit einer Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein können, aber nicht müssen. Übrigens müssen Fahrzeuge mit den Schlussleuchten mit einer gelben Kontrollleuchte als Einschaltkontrolle im Armaturenbrett ausgerüstet sein, damit das Ausschalten der Zusatzleuchten nicht vergessen wird.

Nebelschlussleuchten nachrüsten - was gilt es zu beachten?

An Fahrzeugen vor Baujahr 1991 lassen sich Nebelschlussleuchten auch nachrüsten, sofern sie nicht bereits serienmäßig verbaut wurden. Ein Nachrüsten kann gegebenenfalls bei Fahrzeugen aus Ländern notwendig sein, die keine Zusatzleuchten in Form von Nebelschlussleuchten besitzen. Bei der Auswahl der richtigen Leuchten gibt es keine speziellen Vorschriften. Wichtig ist nur, dass es sich um Leuchten mit roter Leuchtfarbe handelt, denn eine Nebelschlussleuchte darf ausschließlich rotes Licht abgeben. Andere Farben sind nicht zulässig. Außerdem müssen die Schlussleuchten natürlich hinten am Fahrzeug angebracht werden. Im Falle einer Nachrüstung ist die gelbe Kontrollleuchte im Armaturenbrett ebenfalls neu einzubauen.