Wie viel Watt sind möglich?
Eine spezielle Leistungsangabe für die Rückfahrscheinwerfer in Watt gibt es zur Zeit (noch) nicht. Allerdings sollte die Leistung der eingesetzten Leuchtmittel (egal, ob nun Glühlampen oder auch LED-Leuchtmittel) so gewählt werden, dass die Ausleuchtung des Bereichs hinter dem Fahrzeug nicht über mehr als zehn Meter beträgt. Dadurch ist es auch möglich, die Scheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln nachzurüsten. Die Leuchtstärke dieser Leuchtmittel sollte allerdings mit der herkömmlicher Glühlampen in etwa übereinstimmen, um die Funktion der Scheinwerfer nicht zum Beispiel durch zu schwache LEDs zu beeinträchtigen. Der auszuleuchtende Bereich wird allerdings nicht nur durch die Leistung der Leuchtmittel in den Rückfahrscheinwerfern vorgegeben, sondern mehr durch die Montage bzw. deren Ausrichtung. Die Leuchtweite kann in weiten Grenzen durch die Montage der Rückfahrscheinwerfer eingestellt werden. Je nach Bauartgenehmigung des Fahrzeuges kann auch eine andere Art der Ausrichtung vorgeschrieben sein.
Was ist bei Rückfahrscheinwerfern besonders zu beachten?
Rückfahrscheinwerfer sind seit einiger Zeit für alle Arten von Kraftfahrzeugklassen vorgeschrieben. Sie sollten so eingesetzt werden, dass die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug ausreichend ausgeleuchtet werden kann und zugleich anderen Verkehrsteilnehmern eine Rückwärtsfahrt angezeigt wird. Die Anbauhöhe der Rückfahrleuchten sollte zwischen 25 Zentimetern (Unterkante Leuchte) und 120 Zentimetern (Oberkante Leuchte) über der Fahrbahn liegen. Die Leuchten müssen dabei so gestaltet sein, dass sie nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und eingeschalteter Zündung leuchten können. Eine andere Beschaltung, beispielsweise durch einen separaten Schalter, ist bei Rückfahrleuchten nicht zulässig. Was allerdings eingebaut werden kann, ist eine zusätzliche Einschalt- bzw. Funktionskontrolle, beispielsweise eine Kontrollleuchte im Armaturenbrett.
Wie viele Leuchten/Rückfahrscheinwerfer sind erlaubt? Sind zusätzliche meldepflichtig?
Mindestens ein Scheinwerfer ist vorgeschrieben. Dies gilt im Prinzip für alle Arten von Fahrzeugen. Ausgenommen sind nur Motorräder bzw. Krafträder und einige langsame Fahrzeuge, beispielsweise solche, die keinen Rückwärtsgang haben. Bei Anhängern hingegen sind keine Rückfahrleuchten- oder Scheinwerfer vorgeschrieben. Allerdings können ein bis zwei Exemplare an ihnen angebracht werden, sofern das Zugfahrzeug eine entsprechende Anschlussmöglichkeit (beispielsweise eine 13-polige Anschlussdose) bietet und die Leuchten so geschaltet werden, dass sie nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten. Mehr als zwei Rückfahrscheinwerfer sind laut Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und sollten daher auch nicht verbaut werden.
Rückfahrscheinwerfer nachrüsten - was ist zu beachten?
Bestimmte Fahrzeuge wie Zweiräder, einachsige Zugmaschinen, Stapler oder andere Arbeitsgeräte sind von der Vorschrift ausgenommen, mit Rückfahrleuchten ausgestattet sein zu müssen. Es kann aber vorkommen, dass ein nachträglicher Anbau erwünscht wird. Ein Beispiel sind Arbeitsgeräte, bei denen diese Leuchten sehr nützlich sein können. Hier können die Scheinwerfer nachgerüstet werden. Allerdings sind dann die gängigen Vorschriften zu beachten, nach denen die Scheinwerfer zum Beispiel nicht manuell geschaltet werden dürfen, sofern sie als Rückfahrscheinwerfer genutzt werden sollen.
Lassen sich akustische Signalgeber nachrüsten?
Vor allem bei vielen Lastkraftwagen findet man neben dem Rückfahrlicht noch weitere Einrichtungen, die vor allem andere Verkehrsteilnehmer warnen sollen, wenn das Fahrzeug rückwärtsfährt. Es sind akustische Warnsignale, die sich bei allen Fahrzeugen mit Rückwärtsgang nachrüsten lassen, zum Beispiel in Form von speziellen Glühlampen, in denen diese akustischen Signalgeber bereits eingebaut sind.. Dies macht vor allem dort Sinn, wo der tote Winkel bei großen Fahrzeugen wesentlich größer ist und die Fahrer den Bereich direkt hinter dem Fahrzeug so gut wie gar nicht einsehen können.